Glück für Amir V. Das Leipziger Landgericht hat den jungen Iraner am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwanzig Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Anklage warf ihm versuchten Totschlag vor.

Alkohol war im Spiel, als V. am 12. Januar im Asylbewerberheim Grimma einen Bekannten attackierte, der ihn zuvor provoziert hatte. Mitbewohner brachten die Streithähne auseinander und glaubten, das Problem sei beigelegt. Doch der Angeklagte war nicht nach oben gegangen, um sich auszuruhen, sondern um einen Schraubenzieher zu holen.

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Damit stach er auf sein überraschtes Opfer ein. Er bohrte den Schraubenzieher in dessen Brustkorb, verletzte dessen Lunge und brachte den Mann in Lebensgefahr. “Ein Tötungsvorsatz konnte nicht nachgewiesen werden”, erklärte Pressesprecher Johann Jagenlauf das milde Urteil. Für Amir V. bleibt die Erinnerung an sieben Monate Untersuchungshaft. Außerdem muss er 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

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