Manuel Tripp muss sich in Kürze vor dem Amtsgericht Borna verantworten. Die Staatsanwaltschaft Leipzig legt dem Führungskader des JN-Stützpunkts im Leipziger Land einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Sachbeschädigung vor. Am 25. März 2012 hatten sich gut 30 Kameraden mit weißen Masken und einem Transparent vor dem Colditzer Schloss versammelt. Passanten waren von dem unangekündigten Besuch der "Unsterblichen" wenig begeistert und alamierten die Polizei. Als die Beamten eintrafen, hatte sich die Kundgebung bereits aufgelöst.

Da der Staatsschutz seine Stammkundschaft kennt, ermittelten die Beamten – auch in Richtung von Manuel Tripp. Der Jura-Student sitzt seit 2008 für die NPD im Geithainer Stadtrat. Erst vor Kurzem transformierte er seine Kameradschaft in die sächsischen JN-Strukturen. Mutmaßlich, weil die Neonazis ein Verbot ihrer Gruppe befürchteten.

Die Beamten durchkämmten im Zuge der Ermittlungen Tripps Haus und wurden dabei fündig. Neben der Aktion in Colditz legen die Behörden nun dem JN-Kader das Besprühen von Flächen in Geithain mit rechten Symboliken zur Last. Das Amtsgericht Borna erließ bereits im Dezember auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Tripp, der sich bisher nicht zu den Vorwürfen äußerte, legte Widerspruch ein. Nun muss das Amtsgericht in der Sache verhandeln.

Er ist dabei der einzige Demo-Teilnehmer, gegen den derzeit ermittelt wird. “Weitere teilnehmende Personen konnten bisher nicht namentlich bekannt gemacht werden”, erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit einer anderen “Unsterblichen” – Aktion tragen ebenfalls Früchte. Im Juni 2011 marschierten Kameraden über den Kohrener Töpfermarkt. Der Versammlungsleiter wurde zwischenzeitlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ermittlungen gegen weitere Teilnehmer an der unangemeldeten Demonstration laufen noch.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar