In der Versorgungsaffäre um Ex-Sprecher der Thüringer Landesregierung Peter Zimmermann hat sich Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht verteidigt und behauptet, dass der vorzeitige Abgang des Regierungssprechers lange Zeit geplant gewesen sei.

So sagte sie gestern nach der Kabinettssitzung vor der versammelten Presse, dass sie ihrem damaligen Regierungssprecher bereits im Dezember 2012 angekündigt habe, auf seine Dienste verzichten zu wollen. Warum sie damit allerdings so lange gewartet hat, blieb unbeanwortet. So habe sie trotz des auch heute noch “guten persönlichen Verhältnisses” zu dem Ex-Staatssekretär “einen Neuaufstellungsbedarf”, insbesondere in Hinsicht einer “stärkeren politischen Kommunikationsfähigkeit” gesehen.

Zimmermann, sagte sie, habe sich zu sehr vor allem um ihr Image, aber zu wenig um die inhaltliche Profilierung gekümmert. Vor zwei Monaten hatte sie den 39-Jährigen in Richtung Unister als Geschäftsführer verabschiedet. Und das mit einer Sofortrente von 1.400 Euro für den “einstweiligen Ruhestand”. Bisher hatte sie diesen Schritt noch nicht begründet. Der Auftritt der Thüringer Ministerpräsidentin nach der Kabinettssitzung sollte offenbar eine Art Nebelkerze darstellen, bei dem sie den Verdacht zu zerstreuen versuchte, dass sie bei der (inzwischen zurückgenommenen) Versetzung Zimmermanns in den einstweiligen Ruhestand Gesetze verletzt hat.

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Wie die Thüringer Allgemeine am Montag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Erfurt den Antrag zur Aufhebung der Immunität Lieberknechts gestellt, um offiziell Ermittlungen gegen sie einleiten zu können. Zuvor hatte die grüne Landespartei Lieberknecht wegen des Verdachts der Untreue angezeigt, da Zimmermann als Pensionär trotz seiner neuen Tätigkeit als Geschäftsführer bei Unister Zahlungen vom Freistaat erhalten hätte.

Die Ministerpräsidentin versuchte am Dienstag den Eindruck zu vermitteln, dass sie Zimmermann zuerst mitgeteilt habe, dass ihr Vertrauen in seine Arbeitsfähigkeit erschüttert sei. Erst danach soll er sich um die neue Stelle beim Internet-Dienstleister Unister bemüht haben. Dass sie dies bisher nicht mitgeteilt habe, begründete Lieberknecht mit der “Schutzfunktion” des Gesetzes, das vorsehe, dass eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Nennung von Gründen erfolge. Fehler räumte die Chefin des Freistaates allerdings nicht ein, versprach aber, sie wolle in Zukunft der Öffentlichkeit ihre Beweggründe früher darlegen.

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