Viele Indizien, belastende Aussagen, einschlägige Vorstrafen. Amtsrichterin Gabriele Schulz verurteilte am Donnerstag Marko O. (32) zu 18 Monaten Haft. Das hohe Rückfallrisiko ließ der Vorsitzenden keine Wahl für eine Haftverschonung. Der minderintelligente Pädophile hinterließ eine Unmenge an Kinderpornos auf mehreren Laptops und Handys, selbst wenn er die Geräte nur für einen kurzen Zeitraum besaß.

Marko O.’s sexuelle Neigung war ein offenes Geheimnis. In der Einrichtung für betreutes Wohnen, in der der Angeklagte lebt, weiß offenbar jeder von den pädophilen Vorlieben. Marko O. riss seinen Bruder Stefan O. mit in den Sog der Justiz. Ursprünglich mussten beide sich in dem Verfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornos verantworten. Stefan kam glimpflich mit einer Einstellung seines Verfahren davon, weil er dem Schöffengericht glaubhaft machen konnte, dass er selbst Kinderpornos abstoßend finden würde.

Neben der Aussage des Bruders belasteten weitere Zeugen den Angeklagten schwer. Beispielsweise seine ehemalige Freundin Birgit S. Die Frau hatte auf Markos Handy einschlägige Bilder gefunden. S. informierte ihre Betreuerin und erstattete Strafanzeige.

„Sie hat ihm das Notebook zur Verfügung gestellt“, führte Richterin Schulz aus und sah die Tatsache erfüllt, dass Marko O. Kinderpornos auf dem Laptop der Freundin hinterließ. „Von der Betreuerin wurde gehört, dass die Dateien leicht geöffnet werden konnten.“ Damit machte sich der Angeklagte der Verbreitung von Kinderpornographie ebenfalls schuldig. Eine Handlung, die schwerer bestraft wird als der eigentliche Besitz.

Schulz sah keine Möglichkeit, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. „Er hat eine kriminelle Energie entwickelt, die keine günstige Sozialprognose zulässt“. Die einschlägigen Verurteilungen und die schnelle Wiederbeschaffung von weiteren kinderpornographischen Material, selbst nach einer Hausdurchsuchung, warfen kein positives Bild auf den Angeklagten. „Es ist so einiges in die Waagschale zu werfen“, so die Vorsitzende. „Bei den Kindern auf den Bildern handelt es sich um sehr junge, teilweise Babys.“.

Staatsanwältin Ingrid Schmitz legte dem Vorbestraften ursprünglich mehrere hundert aufgefundene Kinderpornos auf zwei Endgeräten des Bruders zur Last. Die Verbindung zum Angeklagten stellte eine Aussage von Stefan O. her, die dieser allerdings zurückzog, was sein Recht als naher Verwandter ist.

Strafverteidigerin Annette Clement-Sternberger kündigte bereits in ihrem Plädoyer vor anderthalb Wochen an, in Berufung gehen zu wollen. Nach dem Urteil wurde daraus ein vermutlich. „Wir müssen noch mit dem Betreuer reden“, sagte die Juristin zu L-IZ.de. Marko O. wird vermutlich im kommenden Mai wegen einer Berufung aufgrund anderweitiger, einschlägiger Delikte vor dem Landgericht erscheinen müssen. Ein rasches Ende seiner Auseinandersetzung mit der Justiz ist nicht abzusehen.

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