Mit einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren ist am Freitag der Prozess gegen den Geithainer Sebastian E. (36) zu Ende gegangen. Einen Teil der Strafe darf der 36-Jährige im Maßregelvollzug verbüßen. Der Alkoholkranke hatte im August 2014 seinen Freund Ronny G. (42) verprügelt, der daraufhin an den Folgen einer Gehirnblutung verstarb.

Bereits in den Plädoyers am vergangenen Montag hatte sich abgezeichnet, dass Sebastian E. für mehrere Jahre ins Gefängnis muss. Der Angeklagte war von der Staatsanwaltschaft beschuldigt worden, seinen Trinkkumpanen Ronny G. in dessen Wohnung getötet zu haben. Zuvor hatten sich die Kumpels gemeinsam betrunken.

Die 1. Strafkammer war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass Sebastian E. die tödlichen Verletzungen verursacht hat. „Ausschließlich von Ihnen sind die Gewalttätigkeiten ausgegangen“, stellte der Vorsitzende Hans Jagenlauf auf Grundlage von Zeugenaussagen fest. Andere Personen, die als mögliche Täter infrage gekommen wären, hätten zwar existiert. Diesen hätte es aber an Motiv und Gelegenheit gemangelt. „Der unbekannte Dritte scheidet aus“, so Jagenlauf. „Die Kammer musste fragen, was in einem Menschen vorgeht?“ Wirkliche Gründe, Ronny zusammenzuschlagen sah das Gericht nicht. „Es gab keine Probleme.“

Auslöser der Tat war ein Telefonat von G.’s Nachbar mit dem Angeklagten, in dem ihm unterstellt wurde, er würde fremdgehen. Ronny G. soll dies behauptet haben, hieß es damals am Telefon. „Was soll hieran so dramatisch sein?“, fragte Jagenlauf rein rhetorisch und äußerte Unverständnis über die Reaktion des 36-Jährigen. „Ein grundloses Verhalten ist hier zu sehen.“

Das Gericht verurteilte Sebastian E. nicht wie angeklagt wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die seitens der Staatsanwaltschaft unterstellte Tötungsabsicht ließ sich im Rahmen der Beweisaufnahme nicht konkretisieren. Aufgrund der massiven Gewaltanwendung sah die Kammer eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren als gerechtfertigt an. „Mit Ihrer Tat haben Sie grundlos und sinnlos den Tod eines Menschen verursacht“, stellte Jagenlauf in seinen letzten Worten gegenüber dem Angeklagten noch einmal heraus. „Ich hoffe, dass Sie Ihre Chance nutzen.“

Der Angeklagte hatte im Verfahren mehrfach geäußert, dass er versucht habe, vom Alkohol loszukommen. Vor der Tat hatte er vom seinem langjährigen alkoholgeschwängerten Milieu bereits Abstand genommen. Seine 24-jährige Freundin und die beiden Kinder dürften einen Anreiz bieten, mit Sucht und Freundeskreis endgültig zu brechen.

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