Mit der Unschuldsvermutung nimmt es die Bild-Zeitung in ihrer Berichterstattung manchmal nicht so genau. Legt ein Täter in einem spektakulären Kriminalfall ein Geständnis ab, geht der juristischen Verurteilung nicht selten die mediale Vorverurteilung in dem Boulevardblatt voraus. Der Betreiber des Drogenversands "Shiny Flakes", Maximilian S. (20), hat sich gegen die Veröffentlichung von Fotos seiner Person erfolgreich auf dem Rechtsweg zur Wehr gesetzt.

Was war passiert? Die Bild-Zeitung hatte am 26. August in Print- und Online-Ausgabe über den Fall berichtet. Die Artikel waren mit unverpixelten Fotos des Angeklagten illustriert. Zwar bestehen an der Täterschaft von Maximilian S. keine ernsthaften Zweifel. Die Beweislast ist erdrückend. Allerdings genießt der Angeklagte das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Verteidiger Stefan Costabel vermittelte seinem Mandanten den Kontakt zu dem renommierten Medienrechtler Johannes Eisenberg. Der Berliner Hausanwalt der “TAZ” erwirkte für den Drogenhändler eine einstweilige Verfügung.

Die unverpixelte Veröffentlichung von mutmaßlichen Straftätern ist nämlich nur unter engen Voraussetzungen gestattet, etwa, wenn die Tat in der Öffentlichkeit begangen worden ist oder es sich bei den Beschuldigten um Personen des öffentlichen Lebens handelt. Das Landgericht Berlin entschied deswegen zugunsten des Drogengroßhändlers, der bisher nicht rechtskräftig abgeurteilt worden ist. Der Beschluss der Pressekammer ist allerdings ebenfalls noch nicht rechtskräftig. “Bild.de” hat die inkriminierten Online-Veröffentlichungen trotzdem vorerst aus dem Netz entfernt. “Der Beschluss ist richtig”, findet Costabel. “Maximilian S. wurde durch die Veröffentlichung in unzulässiger Weise stigmatisiert.” Der Prozess gegen den Shiny-Flakes-Betreiber wird am Dienstag fortgesetzt.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar