Jannik P. (24) und seine drei Freunde hatten dem Anschein nach nichts Gutes im Sinn. Das Quartett hatte sich am 31. Oktober 2015 in Braunschweig auf den Weg nach Dresden gemacht. In der Landeshauptstadt traf die SG Dynamo am Nachmittag auf den 1. FC Magdeburg. In Leipzig wurden die Männer von der Polizei gestoppt. Für Jannik P. endete die Routinekontrolle auf der Anklagebank.

Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie das Fahrzeug und seine Insassen unter die Lupe nahmen. Alle fanden sich in der Polizeidatei „Gewalttäter Sport“. Für einen galt sogar bundesweit Stadionverbot. Im Kofferraum entdeckten die Ordnungshüter in zwei Sporttaschen Sturmhauben und einen Gebissschützer.

Am Montag warf die Staatsanwaltschaft Jannik P. lediglich noch das Mitführen eines Mundschutzes vor. Eine Sonderanfertigung, wie der Angeklagte betont. „Ich hab gewusst, dass ich die Sachen dabei habe“, räumte er ein. Leugnen hätte ohnehin nichts gebracht. Zu klären war vor allem der rechtliche Aspekt.

Jannik P. verteidigte sich mit der Aussage, er habe nach dem Sport vergessen, den Gebissschutz aus der Sporttasche zu nehmen. Das fand das Gericht nicht unbedingt schlüssig, schilderte der Kampfsportler doch zuvor, er würde die kostspielige Maßanfertigung eines englischen Zahnlabors nach jedem Training wie eine Zahnspange desinfizieren und in einer Mundspülung aufbewahren.

Verteidiger Andreas Dieler führte aus, sein Mandant habe während der Autofahrt überhaupt keinen Zugriff auf den Gebissschutz gehabt. Außerdem fehle der Vorsatz. Amtsrichter Markus Pirk ließ diese Argumentation nicht gelten. „Wenn man Ihnen eine derartige Fürsorge für Ihren Zahnschutz unterstellt, dann war es kein Zufall, dass er zwei Tage nach dem Sport noch immer dort liegt“, resümierte der Vorsitzende. Deshalb muss der 24-Jährige 30 Tagessätze zu je 75 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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