Während zahlreiche Teilnehmer der großen Sitzblockade am 2. Mai 2016 weiterhin gegen die verhängten Sanktionen kämpfen, ist eine andere Protestaktion von Legida-Gegnern vor Gericht zu deren Gunsten entschieden worden. Die Verfahren gegen mehrere Teilnehmer einer Sitzblockade am 7. September 2015 wurden eingestellt.

Eine Sitzblockade gegen Legida am 7. September 2015 bleibt für die Beteiligten offenbar ohne Konsequenzen. Das Amtsgericht hat in den vergangenen Wochen mehrere Verfahren in dieser Sache eingestellt – zuletzt auch gegen eine Person, die an jenem Abend erfolglos versucht hatte, eine Spontanversammlung anzumelden.

Legida demonstrierte an dem Tag auf dem Willy-Brandt-Platz. Zunächst anwesend waren auch B. und eine Begleiterin: „Wir wollten mit den Menschen reden. Es ging um Asylpolitik.“ Nach dem Ende des Dialogversuchs gesellten sich die Beiden zu einer Sitzblockade. B. versuchte dann, eine Spontanversammlung anzumelden. Dies lehnte das Ordnungsamt jedoch ab mit der Begründung, dass der Platz bereits durch Legida besetzt sei.

„Es gab einen Konsens, zu gehen, falls wir dazu aufgefordert werden“, erklärte B., doch eine solche Anweisung sei nicht erfolgt. Ihr Verteidiger Jürgen Kasek argumentierte, dass in jedem Fall entsprechende Aufforderungen der Polizei hätten erfolgen müssen – egal ob die Sitzblockade als Versammlung zu werten sei oder nicht.

Amtsrichter Christian Brudnicki folgte dem Vortrag der Anti-Legida-Aktivisten und stellte das Verfahren ein. Die Betroffene hatte ursprünglich einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte.

Der Beschluss des Amtsrichters ist nicht anfechtbar.

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