Heute fiel das Urteil gegen den Grünen-Politiker und einstigen Rechtsanwalt Jürgen Kasek. Die Staatsanwaltschaft hat ihm u.a. Betrug vorgeworfen. Eine Studie belegt, dass Leipzig die Stauhauptstadt Mitteldeutschlands ist. Und der Leipziger Fahrradverleiher hat Ärger mit der Stadtverwaltung in der Bundeshauptstadt Berlin. LZ fasst drei Meldungen zusammen, die heute wichtig sind.
Urteil im Prozess gegen Jürgen Kasek
Am Leipziger Amtsgericht sprach das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ute Fritsch heute das Urteil im Verfahren gegen den grünen Ex-Stadtrat und einstigen Rechtsanwalt Jürgen Kasek.
Das Urteil lautete am Morgen ein Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung, unter anderem wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung. In einigen Fällen wurde Kasek freigesprochen, ein Teil der 42 Delikte war vorab eingestellt worden. Kasek soll sich einer Schuldnerberatung unterziehen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Entscheidung kann noch per Revision angefochten werden.
Trotz des seit dem 19. Juli 2022 rechtskräftigen Entzugs seiner Zulassung soll der Volljurist weiterhin als Rechtsanwalt tätig gewesen sein, Mandate angenommen, Klienten beraten und teilweise unrechtmäßig Honorare abgerechnet haben, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Das Verfahren wurde am 22. Oktober eröffnet. Der bekannte Politiker war durch Rechtsanwältin Rita Belter vertreten. Wie LZ berichtete, hatte Kasek in einer Verhandlung am 7. November Kasek eingeräumt, den Überblick über sein Tun verloren zu haben. „Aus heutiger Sicht würde ich sagen: Das ist wahnsinnig bekloppt“, räumte der Beschuldigte ein.
Über das Urteil und die Begründung des Schöffengerichts schreibt später ausführlicher LZ-Reporter Lucas Böhme.
Leipzig ist die Stauhauptstadt Mitteldeutschlands
In keiner Stadt unserer Region stehen Autos so oft und so lange im Stau, wie in Leipzig. Das geht aus einer Studie hervor, die der Mitteldeutsche Rundfunk mit dem Navigationsdienst TomTom erhoben hat.
Besonders zäh quält sich der Verkehr an Werktagen zwischen 7 und 17 Uhr. Vor allem zu den Stoßzeiten von 7 bis 8 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr verlangsamt sich die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit deutlich. Am Freitag setzt die Hauptverkehrszeit etwa eine Stunde früher ein. Womit ein altes Sprichwort widerlegt sein dürfte, das von einer freitäglichen Individualität zu zeugen meint.
Gefolgt wird Leipzig im Ranking des Schneckentempos von Dresden, Jena und Magdeburg. In Leipzig benötigt man mit dem PKW für 10 Kilometer im Schnitt 20,1 Minuten, in Magdeburg hingegen 17,7. Einen Grund für die Zunahme der Staubildung sieht das Unternehmen TomTom der Studie zufolge in der Verringerung der Arbeit im Homeoffice. Zudem verursache die zunehmende Stadtflucht die Zahl der Pendler im Berufsverkehr.

Leipziger Fahrradverleiher hat Ärger in Berlin
Während in seiner Heimatstadt Leihräder wie selbstverständlich zum Stadtbild gehören, steht dem Leipziger Unternehmen Nextbike in Berlin eine ernste Auseinandersetzung mit der Verwaltung bevor. Nach einem aktuellen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts droht dem Unternehmen im schlimmsten Fall ein vollständiger Rückzug aus der Hauptstadt. Darüber berichten mehrere Berliner Medienhäuser, u.a. die Berliner Morgenpost.
Auslöser ist eine Anordnung der Berliner Senatsverwaltung, wonach rund 6.500 Mietfahrräder aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, dass die 2004 in Leipzig gegründete Firma Nextbike keine Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb der Leihräder beantragt habe. Das Unternehmen hatte erfolglos versucht, diese Entscheidung per Eilantrag zu stoppen.
Das Gericht stellte klar, dass Nextbike den öffentlichen Raum in erheblichem Umfang zu gewerblichen Zwecken nutze. Aufgrund der großen Anzahl an Fahrrädern liege keine einfache Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs vor, sondern eine straßenrechtliche Sondernutzung, die in Berlin genehmigungspflichtig sei. Zudem sah die Kammer den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer durch die abgestellten Räder eingeschränkt.
Nextbike hatte argumentiert, die Leihräder seien Teil des allgemeinen Straßenverkehrs und daher erlaubnisfrei. Dieser Einschätzung folgte das Gericht jedoch nicht. Nach Angaben des Gerichts hat das Unternehmen inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Senatsverwaltung plant die Entscheidung der nächsten Instanz abzuwarten. Bis dahin dürfen die Fahrräder weiterhin auf Berlins Straßen stehen.
Unabhängig vom laufenden Verfahren besteht für Nextbike weiterhin die Möglichkeit, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Wie es dann mit dem Leihradsystem in Berlin weitergeht, dürfte sich daher erst in den kommenden Monaten entscheiden.
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