Bei der Landtagswahl am 1. September möchte die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry mit ihrer „Blauen Partei“ ins Parlament einziehen. Dabei war unklar, ob sie überhaupt selbst antreten darf. Nun hat das Landgericht Dresden sie wegen Falscheids zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Petry behält damit ihr passives Wahlrecht.

Das Landgericht Dresden hat die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Die Anklage lautete ursprünglich auf Meineid. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für eine Geldstrafe von 10.500 Euro plädiert hatte. Die Verteidigung forderte Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 43-jährigen Bundes- und Landtagsabgeordneten zunächst vorgeworfen, im September 2015 unter Eid gelogen zu haben. In einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtages sollte sich Petry zu Darlehen äußern, die AfD-Kandidaten der Partei schriftlich zusagen mussten, wenn sie über die Landesliste ins Parlament einziehen wollten.

Petry sagte im Ausschuss, dass die Kandidaten nach ihrem Einzug in den Landtag das Geld zurückfordern durften – das entsprach jedoch nicht den Tatsachen. Petry selbst hatte einen Fehler eingeräumt, jedoch bestritten, vorsätzlich falsch ausgesagt zu haben. Das Gericht erkannte ebenfalls keinen Vorsatz.

Petry darf kandidieren

Im Fall einer Verurteilung wegen Meineids hätte Petry eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gedroht. Damit hätte sie für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht verloren. Nun darf Petry offenbar für ihre „Blaue Partei“ bei den kommenden Wahlen antreten.

Allerdings erwartet sie Ende des Monats ein weiterer Prozess – dann am Amtsgericht Leipzig. Hier ist Petry wegen Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Untreue angeklagt. Sie soll mehrere tausend Euro öffentlicher Fördermittel für ihre Privatinsolvenz genutzt haben. Außerdem hat sie sich laut Staatsanwaltschaft 1.520 Euro zu Unrecht von der Steuer erstatten lassen.

Das Urteil in diesem Prozess wird für den 6. Mai erwartet. Marcus Pretzell, Petrys Ehemann, kündigte laut „Freier Presse“ an, dass seine Frau im Dresdner Prozess in Revision gehen werde.

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