Die ehemalige AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry möchte im kommenden Spätsommer mit ihrer „Blauen Partei“ erneut in den sächsischen Landtag einziehen. Laut Wahlumfragen stehen die Chancen dafür nicht gut. Ein am Montag, den 18. Februar, gestarteter Prozess am Landgericht Dresden könnte ihre Chancen sogar auf Null reduzieren. Sollte Petry wegen Meineids zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, dürfte sie bei der Wahl nicht antreten.

Am Landgericht Dresden hat am Montag, den 18. Februar, der Meineid-Prozess gegen die ehemalige AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 43-jährigen Bundes- und Landtagsabgeordneten vor, im September 2015 unter Eid gelogen zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht Petry eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Die Anklage bezieht sich auf eine Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtages. Dort sollte sich Petry zu Darlehen äußern, die AfD-Kandidaten der Partei schriftlich zusagen mussten, wenn sie über die Landesliste ins Parlament einziehen wollten. Petry sagte im Ausschuss, dass die Kandidaten nach ihrem Einzug in den Landtag das Geld zurückfordern durften – das entsprach jedoch nicht den Tatsachen.

Am ersten Verhandlungstag argumentierte ihr Anwalt nun, dass der Wahlprüfungsausschuss gar nicht zur Abnahme von Eiden berechtigt gewesen sei. Petry selbst hatte einen Fehler bereits eingeräumt, jedoch bestritten, vorsätzlich falsch ausgesagt zu haben. Vor Gericht äußerte sie sich zunächst nicht.

Petry sieht sich als Opfer

Zuvor hatte sie der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, politisch motiviert zu agieren. Mehrere Medien zitieren sie mit dem Satz: „So, wie sich dieser Prozess entwickelt hat, ist er geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwaltschaft seit inzwischen fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und Politikerin immer wieder öffentlich zu beschädigen.“

Im Laufe der Hauptverhandlung sollen 27 Zeugen aussagen. Ein Urteil ist für den 13. März angekündigt.

Die Mindestfreiheitsstrafe für Meineid beträgt laut Strafgesetzbuch ein Jahr. Petry würde damit für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht verlieren; dürfte also nicht mehr gewählt werden. In „minder schweren Fällen“ beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate. Bei Strafen unter einem Jahr bliebe das passive Wahlrecht erhalten. Petry möchte mit der „Blauen Partei“ unter anderem bei der Landtagswahl am 1. September in Sachsen antreten.

Im vergangenen Dezember sollte darüber hinaus am Amtsgericht Leipzig eigentlich ein Prozess gegen Petry wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs beginnen. Dieser wurde wegen eines formellen Fehlers jedoch vorübergehend ausgesetzt.

Landgericht Dresden hat die Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids zugelassen

Landgericht Dresden hat die Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids zugelassen

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