Es ist fast schon vergessen, dass irgendetwas mit der Kandidatenaufstellung der AfD zur Landtagswahl 2014 nicht ganz mit rechten Dingen zuging. Die Verantwortung dafür trug die damalige Parteichefin Frauke Petry, die sich dann auch vor dem Wahlprüfungssausschuss des Landtages verantworten musste und ihre Aussage dort mit einem Eid bekräftigte. Das wird jetzt tatsächlich zu einem Fall fürs Gericht.

Frauke Petry ist zwar längst nicht mehr Parteichefin der AfD und auch nicht mehr Mitglied der Partei, für die sie sich damals so ins Feuer warf. Aber am Dienstag, 23. Oktober, teilte das Landgericht Dresden mit, dass es die Anklage gegen die Bundestagsabgeordnete Dr. Frauke Petry wegen Meineides zur Hauptverhandlung zugelassen habe.

„Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2018 die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden vom 20. September 2017 gegen die jetzige Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages, Dr. Frauke Petry, unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Frau Dr. Petry, damals Vorsitzende der Fraktion der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) im Sächsischen Landtag, wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben getätigt zu haben“, teilt das Landgericht mit.

Die Anklageerhebung erfolgte schon im Oktober 2017. Damals teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit, sie habe gegen Frauke Petry Anklage zum Landgericht Dresden wegen Meineids erhoben.

„Mit der Anklage wird der Beschuldigten vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Sie soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der Alternative für Deutschland (AfD) geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet.“

Der Sächsische Landtag hatte die Immunität von Frauke Petry, die auch Landtagsabgeordnete in Sachsen ist, zuvor aufgehoben

Und André Schollbach, Landtagsabgeordneter der Linken, der Petrys Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss schon damals nicht glaubte, fühlt sich bestätigt. Er ist selbst Jurist und hatte im Februar 2016 bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen Frauke Petry erstattet.

Der Sachverhalt, wie er der Strafanzeige zugrunde lag

Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags eine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt.

Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in erhebliche Widersprüche. Dies betraf Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen.

„Der Verdacht einer erheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen“, sagt André Schollbach dazu. „Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.“

Gemäß § 154 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.

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