Landgericht Dresden

Frauke Petry,hier noch bei einer AfD-Veranstaltung. Foto: Alexander Böhm
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Landgericht Dresden hat die Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids zugelassen

Es ist fast schon vergessen, dass irgendetwas mit der Kandidatenaufstellung der AfD zur Landtagswahl 2014 nicht ganz mit rechten Dingen zuging. Die Verantwortung dafür trug die damalige Parteichefin Frauke Petry, die sich dann auch vor dem Wahlprüfungssausschuss des Landtages verantworten musste und ihre Aussage dort mit einem Eid bekräftigte. Das wird jetzt tatsächlich zu einem Fall fürs Gericht.

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