Gerichtssäle und Gefängnisse kennt Daniel S. nur zu gut. Am Montag musste sich der Obdachlose wieder einmal in einem Strafprozess verantworten – unter anderem wegen „Heil Hitler“-Rufen. Die versuchte er zum Missfallen des Richters auf groteske Art wegzureden.

Die Anklage gegen den 34-jährigen umfasste mehrere Punkte. So soll Daniel S. am 10. November 2018 an der LVB-Zentralhaltestelle vor dem Hauptbahnhof „Heil Hitler“ und „Man müsste die KZs wieder aufbauen“ gegrölt haben. Ende Dezember habe er eine Frau mit üblen Beleidigungen beschimpft, bei zwei weiteren Vorfällen auch Polizeibeamte und DB-Sicherheitspersonal massiv bedroht, mit Vulgärsprache attackiert und den Bahnhof trotz Hausverbots betreten.

„Ich habe nicht Heil Hitler, sondern Heil Hydra gerufen. Zu allem anderen stehe ich“, sagte der Angeklagte gegenüber Amtsrichter Marcus Pirk. Der zeigte sich irritiert: „Hat Hydra was mit Konzentrationslagern zu tun?“ Daniel S. vermochte die spitze Frage nicht zu beantworten. „Ich war gestresst. Ich bin Gamer, wenn ich verliere, kommt mein Blut in Wallung. Es tut mir alles leid.“

Zeugin Anne W. (25), die nur wenige Meter von Daniel S. am Bahnsteig entfernt stand, konnte seine Version allerdings widerlegen. Der Mann habe „Heil Hitler“ gerufen, erklärte die junge Frau. Bundespolizist Tom L. und weitere bestätigten im Zeugenstand, dass Daniel S. im Umfeld des Leipziger Hauptbahnhofs offenbar schon länger als aggressiver Problemfall bekannt ist.

Trotz der KZ-Äußerungen wurde die mögliche Gesinnung des Angeklagten nicht weiter thematisiert. Stattdessen reagierte Amtsrichter Pirk sichtlich genervt, weil Daniel S. aus vorgeblicher Angst vor UV-Strahlung nur zögerlich seine Kapuze herunterzog. Als er sein Handy mit den Worten „Wenn ich gestresst bin, schmeiße ich es auf den Boden“ hochhielt, konterte Pirk: „Ich wäre froh, wenn Sie es mal dabei belassen würden.“

Pirk, der schon zwei mutmaßliche Connewitz-Randalierer in Haft schickte, zeigte auch diesmal keine Milde und verurteilte Daniel S. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Beleidigung, Hausfriedensbruchs und Bedrohung zu einem Jahr hinter Gittern. „Das Problem ist Ihre Aggressivität, die Ihr Wegbegleiter ist. Jederzeit ist ein Rückfall möglich“, hielt er Daniel S. vor.

Amtsrichter Marcus Pirk (Aufnahme von August 2018) ist durchaus für harte Urteile bekannt. Foto: Lucas Böhme
Amtsrichter Marcus Pirk (Aufnahme von August 2018) ist durchaus für harte Urteile bekannt. Foto: Lucas Böhme

Der gelernte Möbelpacker und Vater eines Mädchens, der insgesamt schon fast drei Jahre im Strafvollzug verbrachte, nahm den Schuldspruch reglos hin. Verteidiger Stefan Wirth hatte unter anderem auf die teilweise Alkoholisierung seines Mandanten bei den Taten und dessen schwierige Lebenssituation hingewiesen, setzte sich trotz seines langen Vorstrafenregisters für eine letztmalige Bewährungschance ein. Die „Heil Hydra“-Version wollte selbst er offensichtlich nicht vertreten. Staatsanwältin Tamara Winkler hatte auf elf Monate Haft plädiert.

In die Entscheidung floss ein Urteil vom Juni 2019 mit ein. Schon da hatte Daniel S. vom gleichen Richter zweieinhalb Monate Haft kassiert, weil er einem Flaschensammler mit einem Messer gedroht haben soll, er könne ihm „gleich hier den Kopf abschneiden“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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