Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen Robert Habeck wegen Verleumdung des BSW eingestellt. Voraussetzung dafür war eine Zahlung von 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine. Habeck gilt damit weiterhin als unschuldig.

Bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen in Dresden hatte Habeck im August 2024 gesagt, dass das BSW „korrupt“ sei und für Meinungsmache im Internet „bezahlt“ werde. Das BSW und dessen damalige Vorsitzende Sahra Wagenknecht sahen sich durch diese Behauptungen verleumdet und erstatteten Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte aber offenbar erhebliche Zweifel, dass ein strafbares Verhalten vorliegt. In solchen „Fallkonstellationen“ gebe es durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hohe Anforderungen an eine Verurteilung, teilte die Behörde am Freitag mit. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei dabei sehr hoch zu bewerten.

Habeck, Wagenknecht und das BSW haben sich bislang nicht zur Verfahrenseinstellung geäußert. Die Zahlung von 12.000 Euro ist keine Strafe, sondern eine Geldauflage für die Einstellung. Hätte Habeck nicht zugestimmt, wäre es möglicherweise zu einem Prozess gekommen.

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