"Gemeinsam zum Amt - keiner wird allein gelassen", das ist der Grundgedanke der Graswurzelbewegung der "Mitläufer". Die Mitglieder begleiten ehrenamtlich Menschen bei Jobcenter-Terminen. Gemeinsam wollen sie den Verein "Wir gehen mit" in den nächsten Wochen gründen um Menschen vor Ort zu helfen.

Der öffentliche “Rücktritt vom Amt” des politischen Geschäftsführers der Piratenpartei Deutschland Johannes Ponader, hat eine öffentliche Debatte über die Behandlung von Hilfesuchenden durch das Jobcenter angefacht. Betroffene fühlen sich nicht selten allein gelassen. Sehr schnell entwickelte sich die Idee zur Gründung eines Vereins mit Namen und Ziel “Wir gehen mit”. In einer beispiellosen Welle der Solidarität erklärten sich in kürzester Zeit bundesweit zahlreiche Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten bereit, als “Mitläufer” den Betroffenen beizustehen und sie zu begleiten.

Als Mitläuferin für die Stadt Leipzig hat sich spontan Maren Müller unter https://mitlaeufer.piratenpad.de in die Liste eingetragen.

Maren Müller gegenüber der L-IZ: “Jenseits aller Sonntagsreden, ausufernder Anfragen, unbefriedigender Antworten und jeder Menge inhaltsleerer Kampfrhetorik ist es mir wichtig, den betroffenen Leuten vor Ort echte Unterstützung zu leisten und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Als “Mitläuferin” zeige ich auf dem Amt Präsenz im Sinne der HilfeempfängerInnen, höre aufmerksam zu, mache mir Gesprächsnotizen und achte auf Aspekte des Datenschutzes sowie auf korrekte Behandlung. Es findet keine Rechtsberatung statt, sondern reiner Beistand. Kostenlose und unabhängige Rechtsberatungen können individuell von Institutionen wie z. B. der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) organisiert und von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden.”

Bei den “Mitläufern” geht es nicht um eine politische Demonstration sondern um die soziale Verantwortung gegenüber hilfebedürftigen Menschen in dieser Gesellschaft. “Deshalb gehen wir mit und stellen uns an die Seite der Menschen, die sonst in diesem System oft allein gelassen werden.”

Die rechtliche Grundlage der Begleitung ist das Sozialgesetzbuch (§13 Abs.4 SGB X): “Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.”

Beitrag von Johannes Ponader in der FAZ:
Ein Pirat zieht sich zurück – Mein Rücktritt vom Amt

Gesetzliche Grundlage der Begleitung im Sozialgesetzbuch:
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Internetseite der Initiative:
www.wirgehenmit.org

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