Das Verwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass der Vater des mittlerweile 20-jährigen Luan Zejneli aus gesundheitlichen Gründen in Deutschland bleiben darf – und damit auch der Rest der Familie. Vor zwei Jahren hatten bereits Luan, der Sächsische Flüchtlingsrat und tausende Unterstützer ein Bleiberecht für den damaligen Schüler erkämpft. Ein Bruder hat Deutschland jedoch bereits verlassen und ein weiterer muss bald um sein Aufenthaltsrecht bangen.

Eine Initiative zahlreicher Schüler/-innen aus Leipzig sorgte im Februar 2017 überregional für Aufmerksamkeit: Mit einer Online-Petition wollten sie erreichen, dass ihr aus dem Kosovo stammender Mitschüler Luan Zejneli in Deutschland bleiben darf. Sein Asylantrag war zuvor abgelehnt worden. Mehr als 6.000 Menschen unterzeichneten die Petition.

Drei Monate später sprach sich die sächsische Härtefallkommission dafür aus, Luan ein Bleiberecht zu gewähren. Das Innenministerium gab diesem Ersuchen statt. Offen blieb, wie es nach dem Ende der schulischen Ausbildung weitergeht. Doch mittlerweile absolviert der nun 20-Jährige eine Ausbildung zum Zahnarzthelfer.

Anfang 2018 rückte die Familie von Luan in den Fokus. Während ein volljähriger Bruder mangels Erfolgsaussichten auf ein Bleiberecht mehr oder weniger freiwillig in den Kosovo zurückkehrte, kämpfte der Rest der Familie – bestehend aus den Eltern sowie einem minderjährigen Bruder und einer minderjährigen Schwester – weiter.

Im März 2018 befasste sich die Härtefallkommission damit – und entschied sich gegen ein Aufenthaltsrecht. Damit drohte den übrigen Familienmitgliedern die Abschiebung. Der Sächsische Flüchtlingsrat, der die Familie betreut, zeigte sich pessimistisch.

Doch ein weiteres Jahr später dürfen sich Luan und seine Familie doch noch freuen. Nach einer mündlichen Verhandlung am 2. April 2019 entschied das Verwaltungsgericht Leipzig, dass der Staat ein Abschiebungsverbot festzustellen habe. Zuvor hatte der Vater der Familie gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags geklagt.

Gericht folgt ärztlichen Gutachten

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im Falle einer Rückkehr „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine ernsthafte konkrete Gefahr“ für Leib und Leben drohe. Ein ärztliches Gutachten habe gezeigt, dass sich der jetzt schon schlechte Gesundheitszustand nach einer Rückkehr in den Kosovo wohl „wesentlich“ verschlechtern würde. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an.

Bereits bei einer Abschiebung drohe dem Vater eine „zu irreparablen Gesundheitsschäden führende (Re-)Traumatisierung“. Die ärztlichen Gutachten hätten eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in den vergangenen Jahren „nachvollziehbar“ dargelegt. Weil das zuständige Bundesamt auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.

Der L-IZ sagte Luan einige Wochen nach der Urteilsverkündung, dass er „sehr erleichtert“ sei. „Das Gefühl kann man nicht beschreiben.“ Auch den Eltern gehe es den Umständen entsprechend gut. Sie müssten nun nicht mehr jeden Tag mit der Angst vor einer Abschiebung leben.

Ein uneingeschränktes Happy End ist die Gerichtsentscheidung jedoch nicht. In wenigen Wochen wird Luans jüngerer Bruder volljährig. Damit ist sein Verbleib in Deutschland wieder in Gefahr.

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