Die Stadt Leipzig will die Umsetzung des neuen und seit dem 30. Dezember 2022 in Kraft getretenen Chancen-Aufenthaltsrechts unterstützen. Darüber informiert das Ordnungsamt, zu dem auch die Leipziger Ausländerbehörde gehört. Laut Bundesministerium des Innern bekommen langjährig Geduldete durch die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, notwendige Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität.

Auf kommunaler Ebene setzt das neue Chancen-Aufenthaltsrecht neben schnellen Verfahren in der Ausländerbehörde eine zielorientierte Beratung zu den Integrationsangeboten und -erfordernissen voraus. Die Stadt Leipzig plant deshalb einerseits ab der zweiten Hälfte dieses Monats einen Online-Antrag auf www.leipzig.de/auslaenderbehoerde. Zudem sind im Februar gemeinsam mit dem Willkommenszentrum Leipzig Informationsveranstaltungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht geplant.

Auf genannter Website werden die Antragstellenden niedrigschwellige Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen finden. Auch der Antrag an die Ausländerbehörde soll möglichst einfach gestellt werden können. Nach Abschluss der Antrags-Bearbeitung erfolgt die Einladung zur Erfassung der biometrischen Daten und Aushändigung des Aufenthaltstitels.

Warum das Chancen-Aufenthaltsrecht hilft

Mit der neuen Regelung sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert werden. Zum gesetzlichen Stichtag haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 248.182 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 137.373 seit mehr als fünf Jahren. In Leipzig erfüllen voraussichtlich 1.400 Personen die zeitlichen Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht.

Am 2. Dezember 2022 hatte der Bundestag die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Voraussetzung für die auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis ist, dass sich die jeweilige Person am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat. Straftäter bleiben von der Chancen-Regelung ebenso grundsätzlich ausgeschlossen wie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung gegenwärtig verhindern. Für Angehörige der Kernfamilie wird von der Voraufenthaltsdauer abgesehen.

Zu den Voraussetzungen für ein Bleiberecht zählen insbesondere die Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Menschen, deren Integration im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht gelingt, fallen auf den Status der Duldung zurück.

Die Stadtverwaltung Leipzig greift auf die Erfahrungen und Kooperationen zurück, die sich auch im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus der Ukraine bewährt haben. Beratung und das Aufzeigen von Integrations- und weiteren Angeboten stehen bei allen Prozessen im Fokus.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar