Die Grundlage sozialarbeiterischen Handelns ist die Wahrung der Menschenrechte und der Auftrag sozialer Ungerechtigkeit entgegen zu wirken. Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Im Mittelalter als Nächstenliebe gegenüber der Familie, Armen und Kranken beschrieben, entwickelte sich Soziale Arbeit über Jahrhunderte zu einem akademischen Beruf. In der Gegenwart angekommen, arbeiten Sozialarbeiter*innen mit vulnerablen Gruppen.

Das sozialpädagogische Handeln basiert dabei auf einer eigenständigen Fachlichkeit und wissenschaftlichen Grundlagen. Auf individueller und struktureller Ebene setzen sich Praktiker*innen so für die Themen und Bedürfnisse ihrer Adressat*innen ein.

Jedoch schützt akademisches Wissen nicht vor Fehlverhalten oder sogar vor Menschenrechtsverletzungen. Die Geschichte zeigte, dass sich eine Vielzahl von Sozialarbeiter*innen, Mediziner*innen, Jurist*innen, Polizist*innen oder Lehrer*innen als Teil einer menschenverachtenden Ideologie verstanden.

Entgegen dem Ziel, Menschen in prekären und bedrohlichen Lebenssituationen zu schützen oder zu begleiten, verletzten diese Praktiker*innen die Würde der ihnen in Obhut befindenden Personen.

Dies verdeutlicht, dass sich diese Berufsgruppen in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Menschenrechtsbildung und Menschenrechtsverletzung bewegen. Im Zuge einer immer stärkeren Verankerung der Menschenrechte in Politik und Gesellschaft, erklärte die UN-Dekade (1995-2004) Soziale Arbeit sowie die oben genannten Berufsgruppen zu Menschenrechtsprofessionen.

Die Menschenrechte bilden so eine weitere Legitimationsgrundlage Sozialer Arbeit. Folglich orientiert sich sozialpädadgogisches Handeln an den Artikeln der UN-Menschenrechtskonventionen (zum Beispiel Anti-Rassismuskonvention, Frauenrechtskonvention, Kinderrechtskonvention), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Die dort aufgeführten Artikel beschreiben nicht nur Menschenrechtsverletzungen. Gleichzeitig verdeutlichen sie, welche strukturellen Rahmenbedingen benötigt werden, um einer Menschenrechtsverletzung entgegenwirken. In der Praxis fungieren die Menschenrechte so als Analyseinstrument und Orientierungshilfe.

Die Annahme, dass Menschenrechtsverletzungen nur in so genannten „Entwicklungsländern“ oder autokratisch regierten Gebieten zu finden sind, ist nicht nur falsch sondern auch ein längst überholtes Vorurteil. Berichte von beispielsweise Amnesty International oder Human Rights Watch verdeutlichen dies.

Auch ein detaillierter Blick auf die von uns veröffentlichten Thesen zeigt, dass hierzulande ebenso Menschenrechte verletzt werden. So sind unsere Anstrengungen zum Erhalt der Deutungshoheit des öffentlichen Raumes, das Eintreten für das Recht auf soziale Teilhabe. Mit der Forderung nach besseren Rahmenbedingungen und fairen Strukturen an Schulen, stehen wir für das Recht auf Bildung ein.

Fälle von Ausgrenzung, Demütigung oder Missachtung begegnen wir mit dem Appell, dass „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden.“ (Artikel 1 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). Beim Lesen der Menschenrechte wird deutlich, dass sie die Grundlage für ein Leben in Würde beschreiben.

Die zugrundeliegende Wertvorstellung der Würde, die jeder Mensch unabhängig seiner Hautfarbe, Sexualität, Herkunft, Religion, Sprache oder seines Alters besitzt, ist die fundamentale Grundlage Sozialer Arbeit. Folglich ist es unsere Aufgabe, für die Menschenrechte einzustehen und diese politisch geltend zu machen. Tun wir dies nicht, missachten wir das Ethos unserer Arbeit und die Würde der Menschen, mit denen wir täglich arbeiten.

Quellen:

Prof. Dr. Nevedita Prasad, Materialien und Inhalte Modul A1.2 Soziale Arbeit und Menschenrechte)

Ruth Großmaß,Gudrun Perko; Einteilung der Ethik und ihre Bedeutung für Soziale Berufe, In: Ethik für Soziale Berufe, 2011

Menke, Christoph: Kapitel II: Begriffe, Begründungen, Systematisierung: Menschenwürde, In: Pollmann, Arnd; Lohmann, Georg; Menschenrechte. Ein interdiziplinäres Handbuch, J.B. Metzler 2012)

Silvia Staub-Bernasconi, Menschenwürde- Menschenrechte- Soziale Arbeit -Die Menschenrechte vom Kopf auf die Füße stellen, 2019

Institut für Menschenrechte: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

Infos zur Thesen-Aktion: Anlässlich seines 25-jährigen Bestehens hat der Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V. einen Kalender mit 25 Thesen aus der Praxis zusammengestellt. Diese beziehen sich auf aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen in Gesellschaft und Jugendarbeit, auf die die Streetworker des Vereins in ihrer täglichen Arbeit stoßen. Die Thesen sollen zum Nachdenken und zur Diskussion anregen – und im Idealfall den Anstoß für einen Veränderungsprozess geben.

Mehr Infos zur Mobilen Jugendarbeit Leipzig e.V.:
www.kuebelonline.de

These #24: Das politische Motto unserer Zeit ist: „Es muss etwas geschehen – aber es darf nix passieren“.

These #24: Das politische Motto unserer Zeit ist: „Es muss etwas geschehen – aber es darf nix passieren“.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar