Es gibt Momente, die sind so etwas von überflüssig, oder was meinen Sie? Beispielsweise, finden am Morgen in der S-Bahn mein Kaffee to go und der geöffnete Laptop neben mir, völlig unerwartet zueinander. Oder das viel zu schwere Paket, für den Nachbarn, fliegt wieder rücklinks die gesamte Treppe hinunter. Nichts davon ist wirklich dramatisch, und trotzdem kann aus jedem, dieser unspektakulären Momente in unserem Leben, ein handfestes Problem erwachsen. Denn in Deutschland gilt: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet dafür persönlich, vollständig und ohne gesetzliche Obergrenze.
Was sagt unser Bürgerliches Gesetzbuch dazu?
§ 823 BGB ist kurz und unmissverständlich. Wer einem anderen Menschen oder dessen Eigentum schuldhaft Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Das gilt bei Unachtsamkeit genauso wie bei grober Fahrlässigkeit. Und es gilt unabhängig davon, ob die verursachende Person finanziell in der Lage ist, den Schaden zu tragen, oder nicht.
Wer kein nennenswertes Vermögen hat, ist dadurch aber nicht aus der Pflicht. Gläubiger können auch auf zukünftige Einkommen noch zugreifen und das über viele Jahre hinweg, wenn nötig.
Ist jemand verletzt?
Bei einem Sachschaden, handelt es sich im Prinzip, um eine durch Dritte zugefügte Wertminderung am Eigentum eines Geschädigten. Bei Personenschäden ist das alles deutlich komplizierter. Man hält einem netten Nachbarn, die schwere Haustür auf und lässt sie allerdings versehentlich einen kleinen Augenblick zu früh wieder los. Im schlechtesten Fall, wird der arme Nachbar von der riesigen Haustür getroffen und verletzt sich durch seinen Sturz.
Bei einer gebrochenen Hand, beispielsweise, kommen schnell viele Wochen Arbeitsausfall für Genesung und anschließender Reha zusammen. Wer die Tür losgelassen hat, haftet. Wer jemanden verletzt, vielleicht auch vollkommen unbeabsichtigt, kann unter Umständen, mit Forderungen konfrontiert werden, die astronomische Größe haben können.
Behandlungskosten, Physiotherapie, Verdienstausfall über Wochen oder sogar Jahre, im schlimmsten Fall dauerhafte Einschränkungen mit langfristigen Folgekosten. Solche Fälle gibt es, sie sind nicht selten, und die Summen, um die es hier schnell mal gehen kann, können im sechsstelligen Bereich liegen.
Ist das Risiko heute größer – was hat sich verändert?
Vor zwanzig Jahren war ein beschädigtes Gerät oft noch zu reparieren. Heute sind viele Alltagsgegenstände so komplex aufgebaut, dass eine Reparatur entweder gar nicht möglich oder, irrationalerweise, viel teurer als ein Neukauf ist. Smartphones, Laptops, vernetzte Haushaltsgeräte, moderne Fahrzeugkomponenten, die Anzahl der Schäden, die meist nur durch kleine Unachtsamkeiten entstehen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen.
Hinzu kommt, dass immer mehr Haushalte ohnehin wenig finanziellen Spielraum haben, welchen schon ein einziger Schadensfall empfindlich aus dem Gleichgewicht bringen kann.
Nicht selten gibt es in diesem Zusammenhang auch eine soziale Komponente, denn öfter sind auch Freunde oder Familienangehörige in einen solchen Vorfall mit verwickelt, bei dem Beziehungen unter Druck geraten können.

Wie die Haftung im Alltag konkret verteilt ist
Nicht jeder Schaden fällt unter dieselbe Regelung. Schäden im Straßenverkehr sind über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht geregelt. Beruflich verursachte Schäden fallen unter die Berufshaftpflicht.
Schäden, die man sich selbst zufügt, oder absichtlich herbeigeführte Schäden, sind allerdings grundsätzlich nicht, beispielsweise über eine Privathaftpflichtversicherung, abgedeckt. Was bleibt, ist der Bereich des privaten Alltags. Besuche bei Freunden, Sport, Freizeitaktivitäten, Shopping oder auch der Gang mit dem Hund.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sind rund 80 Prozent der deutschen Haushalte über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Wer sich über Leistungsumfang und Tarifstrukturen informieren möchte, findet entsprechende Übersichten bezüglich verschiedene Tarife im Bereich Haftpflichtversicherung.
Was die Zahlen zeigen
Der Spiegel hat die Privathaftpflicht in einem Verbraucherratgeber als eine der wenigen Versicherungen eingestuft, die nahezu jeder Erwachsene in Deutschland haben sollte gemeinsam und je nach Lebenssituation, eigentlich auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das ist keine Kaufempfehlung, sondern eine Einschätzung auf Basis der rechtlichen Realität in Deutschland. Die Jahresbeiträge liegen, je nach Anbieter und Umfang, zwischen 20 und 100 Euro. Für Familien findet man häufig Tarife, welche die eigenen Kinder automatisch mit einschließen.
Was bleibt
Missgeschicke lassen sich nicht planen und auch nicht vollständig vermeiden. Das ist keine Frage von Sorgfalt oder Charakter – es ist schlicht menschlich. Was sich einschätzen lässt, ist das rechtliche Umfeld, in dem sie stattfinden. Und das ist in Deutschland klar geregelt: Wer Schaden verursacht, haftet. Wie man mit diesem Risiko umgeht, ist letztlich eine persönliche Entscheidung.

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