Das Gerichtsurteil zum Verfahren Freiheits- und Einheitsdenkmal liegt vor. Demnach wird die Überarbeitungsphase auf den Stand unmittelbar nach der Jurysitzung zurückgesetzt. Die Stadt hat nunmehr die Möglichkeit, die bisher gemachten Fehler zu korrigieren, soweit dies objektiv noch möglich ist. Für die CDU-Fraktion Grund genug, mittels einer dringlichen Anfrage die Vorhaben der Stadt und die weiteren geplanten Maßnahmen zu hinterfragen.

Die dringliche Anfrage der CDU-Fraktion im Wortlaut:

“1. Der vom Gericht kritisierte undurchsichtige Umgang mit den drei preisgekrönten Entwürfen zeigt, dass es für die Überarbeitungsphase eines transparenten Verfahrens und klarer Überarbeitungskriterien bedarf. Diese Kriterien sind vom Rat zu beschließen.
-> Beabsichtigt die Stadtverwaltung, in diesem Sinne klare Überarbeitungskriterien zu erarbeiten und in den Rat einzubringen?
Wenn ja: bis wann wird dies erfolgen?
Wenn nein: warum nicht?
-> Welche Zeitschiene gilt, nach dem Stillstand der letzten Monate, nunmehr generell für das weitere Verfahren von Überarbeitung über Zuschlagerteilung bis zur Realisierung?

2. Der bisherige Umgang der Verwaltung mit dem Thema Freiheits- und Einheitsdenkmal erweckte zunehmend den Eindruck, der Verwaltung gehe es weniger um das Denkmal an sich, sondern vor allem um Fördermittel für eine nach Fertigstellung des City-Tunnels ohnehin notwendig werdende Platzgestaltung. Die Mittel von Bund und Land sind aber bekanntlich nicht zur Gestaltung einer innerstädtischen Brachfläche gedacht.
-> Wie wird in den notwendigen Überarbeitungskriterien klargestellt und abgesichert, dass die Wettbewerbsaufgabe ein als solches wahrnehmbares Denkmal zu Ehren eines historischen Ereignisses ist, und eben keine Platzgestaltung?
-> Wie wird in diesem Sinne die räumliche Einordnung überarbeitet?

3. In Verbindung mit der räumlichen Einordnung steht die Frage des Ankaufes privater Grundstücke, die aufgrund der bisherigen Dimensionierung der in Rede stehenden Entwürfe notwendig sein könnte. Die Stadt hat jedoch auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz hinreichend eigene Grundstücke, so dass Ankäufe privater Flächen unnötig und auch öffentlich nicht vermittelbar sind. Außerdem bedeuten Ankäufe weitere zeitliche Verzögerungen.
-> Wie wird mit der Überarbeitung der räumlichen Einordnung gewährleistet, dass dieses Denkmal allein auf städtischen, und damit auch sofort zur Verfügung stehenden Flächen errichtet wird?

4. Das Gerichtsurteil zeigt eindeutig, dass der bisher federführende Kulturbürgermeister mit dieser politisch sensiblen Aufgabe überfordert ist.
-> Welche Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus dieser offensichtlichen Überforderung?
Wird er das weitere Verfahren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal selbst in die Hand nehmen (vergleichbar der Zuständigkeitsregelung für die Eigenbetriebe Kultur)?

5. Nach der bisherigen Vorgeschichte lässt es sich nicht mehr ausschließen, dass das jetzige Vergabeverfahren mit den 3 Siegerentwürfen zugunsten eines kompletten Neustarts abgebrochen wird, ähnlich wie dies auch in Berlin erfolgte.
-> Wie hoch wären in einem solchen Fall die Kosten, die auf die Stadt zukämen?
-> Würden die Bundes- und Landsmittel auch für ein völlig neues Wettbewerbsverfahren (ähnlich wie in Berlin) zur Verfügung stehen?”

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