Es ist nun drei Jahre her, dass die sächsische Polizei einfach mal nach Jena fuhr, die Pfarrerdienstwohnung von Lothar König durchsuchte und den Lautsprecherwagen der JG-Gemeinde Stadtmitte, von König gern "Lauti" genannt, beschlagnahmte. Das war am 10. August 2011. Jetzt gab das Amtsgericht Dresden zumindest die Kennzeichen zurück.

Damit ist nun endlich eine Abmeldung des Fahrzeuges möglich – bis zum heutigen Tag mussten Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuer weiter gezahlt werden, kommentiert das die Soligruppe JG-Stadtmitte.

Am 10. August 2011 fand eine Hausdurchsuchung aufgrund des Vorwurfs des “aufwieglerischen Landfriedensbruch” am 19. Februar 2011 in Dresden, welche im Zusammenhang mit dem Protesten gegen den Naziaufmarsch stand, in Jena statt. Der Lautsprecherwagen der JG-Stadtmitte wurde als Tatwerkzeug beschlagnahmt. Mehrfach wurde durch die Kirchgemeinde Jena, welche Eigentümer des blauen VW-Busses ist, Lothar König selber aber auch dessen Anwälten Lea Voigt und Johannes Eisenberg versucht, die Herausgabe des Lautsprecherwagens bzw. dessen Kennzeichen zu erwirken. Das Amtsgericht Dresden verweigert bis heute die Herausgabe des Lautsprecherwagens, nach drei Jahren wurden nun jedoch die Kennzeichen herausgegeben, welches die Abmeldung des Fahrzeuges ermöglicht.

Oliver Preuss, Sprecher der Soligruppe der JG-Stadtmitte erklärt dazu: “Mehrere tausend Euro Kosten wurden scheinbar aus reiner Schikane für das Jugendzentrum JG-Stadtmitte in den letzten drei Jahren durch die Nicht-Herausgabe der Kennzeichen verursacht. Abgesehen davon, dass allein durch die Beschlagnahmung des VW-Busses bereits Schaden für die Jugendarbeit der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde entstand, wurden darüber hinaus Kosten verursacht, welche an anderer Stelle dringend benötigt wurden.”

Die Soligruppe der JG-Stadtmitte besteht weiterhin auf Herausgabe des Lautsprecherwagens. Eine Entscheidung darüber wird jedoch erst mit Ende des Prozesses erwartet, welcher im November erneut beginnen soll, nachdem der Prozess im Juni 2013 aufgrund aufgetauchter entlastender Beweise welche durch die Staatsanwaltschaft Dresden bis dahin vorenthalten wurden waren, geplatzt war.

“Neben der unfassbaren Wiederaufnahme des Verfahrens, muss man die Arbeitsweise des Amtsgerichts Dresdens erneut in Frage stellen. Es gibt keinen Grund, wieso die Abmeldung des Fahrzeuges drei Jahre lang verwehrt wird, indem man die Kennzeichen nicht herausgibt”, so der Sprecher der Soligruppe. “Die entstandenen Kosten interessieren niemanden – eine rückwirkende Erstattung gibt es nicht – man könnte fast ein System dahinter vermuten, mit welchem die Dresdner Justiz versucht, einen größtmöglichen finanziellen Schaden bei der JG-Stadtmitte zu erreichen.”

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar