Der Leipziger Rechtsanwalt René Hobusch hat am Freitag, 21. November, die Verteidigung des Leipziger Grünen-Vorsitzenden Jürgen Kasek in dessen Rechtsstreit mit dem AfD-Mitglied Ralf Nahlob um eine vermeintlich schädigende Äußerung im Landtagswahlkampf 2014 übernommen.

Wie bereits in den Medien berichtet, hatte der Vorstandssprecher des Grünen-Stadtverbandes am 7. August 2014 via Kurznachrichtendienst vom Besuch des Leipziger Friseurgeschäfts “Gentlemen’s Cut” abgeraten, weil der Inhaber angeblich Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) sei.

Die AfD, in Person von Ralf Nahlob, schaltete trotz anschließender Löschung des Tweets und Entschuldigung juristische Mittel ein.

Im Urteil vom 4. November 2014 hat das Landgericht Leipzig im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dem AfD-Mitglied Nahlob hinsichtlich eines Unterlassungsanspruches gegenüber Jürgen Kasek vorläufig Recht gegeben.

“Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung völlig verkannt, dass die Äußerung Kaseks, auf die sich der Unterlassungsanspruch bezieht, lediglich etwa 20 Minuten im Internet gestanden hatte. Mein Mandant hatte danach den Eintrag gelöscht und Herrn Nahlob um Entschuldigung gebeten. Erst dann ist die Äußerung meines Mandanten öffentlich bekannt geworden, nachdem diese durch Herrn Nahlob und die AfD Sachsen offensichtlich selbst im Internet verbreitet und Gegenstand einer Pressemitteilung geworden war. Dieses Verhalten des AfD-Politikers macht deutlich, dass es ihm und seiner Partei offenbar selbst darum ging, aus der kurzzeitigen Äußerung meines Mandanten im Internet eine Auseinandersetzung im Wahlkampf und damit im politischen Meinungskampf werden zu lassen. Dies lässt das Landgericht in seiner Entscheidung völlig unberücksichtigt”, so Rechtsanwalt René Hobusch, der im politischen Ehrenamt die FDP im Leipziger Stadtrat vertritt.

Nach der Entscheidung des Landgerichtes Leipzig vom 4. November 2014 hatte zudem die AfD-Sachsen selbst erneut über Facebook ein Bild verbreitet, auf dem Ralf Nahlob dargestellt und daneben die Originalnachricht von Jürgen Kasek eingeblendet ist mit der Überschrift: “AfD-Politiker siegt vor Gericht gegen Grünen Hetz-Politiker”.

Dazu Rechtsanwalt Hobusch: “Im vorliegenden Rechtsstreit geht es maßgeblich um die Verteidigung von rechtsstaatlichen Prinzipien und der Meinungsfreiheit, die durch die Entscheidung des Landgerichtes Leipzig wesentlich eingeschränkt worden ist. Nicht jede Äußerung im politischen Meinungskampf, die dumm ist, ist deswegen auch justiziabel.”

Rechtsanwalt René Hobusch hat am Freitag, 21. November, gegen die Entscheidung des Landgerichtes Leipzig vom 4. November 2014 Berufung zum Oberlandesgericht Dresden eingelegt.

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