Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze dürfen im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht abgeschnitten werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Diese Regelung gilt auch für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken auf Wohngrundstücken.

Unberührt vom Verbot bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses  oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen. Zu den Ausnahmen des Bundesnaturschutzgesetzes gehören auch behördlich durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen sowie Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder nicht zu anderer Zeit durchgeführt werden können.

Sind andere Schnittmaßnahmen an Gehölzen in der Vegetationszeit zwingend erforderlich, so bedarf es einer Genehmigung des Amtes für Umweltschutz. Die Antragstellung ist formlos oder mit Formular der Naturschutzbehörde, www.leipzig.de/formulare möglich. Weitere Infos gibt es telefonisch unter (0341) 123-3859 oder per E-Mail über die Adresse umweltschutz@leipzig.de.

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