Der Bundestag hat die geheime Vergabepraxis von Hausausweisen für Lobbyisten abgeschafft. Derzeit können Interessenvertreter keine neuen Hausausweise mehr beantragen, wie abgeordnetenwatch.de am Freitagnachmittag aus Parlamentskreisen erfuhr. Zuvor hatte das ZDF darüber berichtet.

Mit diesem Schritt reagiert der Bundestag u. a. auf ein Gerichtsurteil, das abgeordnetenwatch.de mit einer Transparenzklage auf Offenlegung der Lobbykontakte der vier Bundestagsfraktionen erwirkt hatte. Einer Veröffentlichung hatten sich CDU/CSU und SPD lange Zeit verweigert.

“Wir begrüßen, dass Union und SPD endlich erkannt haben, dass Lobbyismus im Geheimen die Demokratie unterhöhlt”, so abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. “Dass der Bundestag nun die geheime Vergabe von Hausausweisen abgeschafft hat, ist ein erster wichtiger Schritt gegen den Hinterzimmer-Lobbyismus. Nun muss es endlich ein verbindliches Lobbyregister nach kanadischem Vorbild geben. Darin müssen Interessenvertreter angeben, mit welchen Politikern sie sich treffen und auf welche Gesetze sie Einfluss nehmen. Auch das Budget, das den Lobbyvertretern zur Verfügung steht, muss dort aufgeführt werden.”

abgeordnetenwatch.de hatte die Diskussion um die Lobbyisten-Hausausweise mit einer Klage gegen den Deutschen Bundestag im November 2014 ins Rollen gebracht. Das Berliner Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundestagsverwaltung im Juni 2015, die Namen von Unternehmen und Verbänden zu veröffentlichen, die über die Fraktionen einen Hausausweis erhalten haben. Gegen dieses Urteil war der Deutsche Bundestag zunächst auf Drängen von CDU/CSU und SPD in Berufung gegangen, hatte diese aber später zurückgezogen.

Aus der Liste mit den Hausausweis-Inhabern geht u.a. hervor, dass zahlreiche Vertreter von Rüstungsunternehmen, Autokonzernen und der Frackinglobby über Zugangsscheine für den Bundestag verfügen.

Eine Liste aller 1.103 Interessenvertreter mit Hausausweis unter:
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste

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