Am 4. Februar führte die „Bürgerbewegung Leipzig“ ihre erste Versammlung durch. Geplant war eine Kundgebung auf dem Parkplatz vor dem Gebäude der Industrie- und Handelskammer mit einem anschließenden Aufzug durch das anliegende Viertel. Bis 14:30 Uhr versammelten sich am genannten Ort ca. 60 Teilnehmer. Die „Bürgerbewegung Leipzig“ entschloss sich gegen 15:00 Uhr, nur eine stationäre Kundgebung durchzuführen. Diese wurde gegen 16:15 Uhr beendet.

Zwei Gegenversammlungen wurden bei der Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig angemeldet. Eine dritte Anmeldung erfolgte spontan. An allen drei Versammlungen beteiligten sich insgesamt ca. 110 Personen.

Das Versammlungsgeschehen blieb friedlich. Die Polizei registrierte drei Strafanzeigen. Eine wegen Beleidigung gegen Teilnehmer der „Bürgerbewegung Leipzig“ aus einer der Gegenversammlungen heraus. Wie sich herausstellte, lag gegen den Täter ein Haftbefehl vor. Weiterhin gab es eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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