Die Bundesanwaltschaft hat gestern (4. Mai 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2017 den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ahmad A. A. im Regierungsbezirk Leipzig durch Beamte der sächsischen Polizei und des Bayerischen Landeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Jabhat al-Nusra“ (JaN) und „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte schloss sich im syrischen Bürgerkrieg einer zur terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) gehörenden Kampfeinheit an, die er in der Folgezeit in der Region Rakka als „Emir“ befehligte. Mit ihr beteiligte er sich im November 2012 an der Eroberung der syrischen Stadt Dibsi Afnan und im Februar 2013 an der Eroberung der syrischen Stadt Tabka.

Im Frühjahr 2013 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der „JaN“ und dem „Islamischen Staat“, in deren Zuge sich der Beschuldigte dem „IS“ anschloss.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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