Eine 36-jährige Deutsche wurde heute Morgen in der Straßenbahn 15 beim Schwarzfahren erwischt. Eine Prüfung ihrer Personalien durch die Bundespolizei ergab zwei offene Haftbefehle.

Die Frau wurde im Juli 2017 und im Februar 2018 durch das Amtsgericht Leipzig wegen Erschleichens von Leistungen zu 45 beziehungsweise 65 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Da sie die insgesamt 1295 Euro Ersatzfreiheitsstrafe nicht bezahlen konnte, muss sie die nächsten 110 Tage hinter Gittern verbringen.

Wegen des erneuten “Schwarzfahrens” leitete die Bundespolizeiinspektion Leipzig darüber hinaus ein weiteres Strafverfahren gegen sie ein.

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