Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 6. April 2020 gegen einen 38-jährigen Deutschen während der laufenden Hauptverhandlung eine weitere Anklage (sogenannte Nachtragsanklage) zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am Nachmittag des 8. Juni 2018 eine Jugendliche auf einem Waldweg in Bad Gottleuba zu Boden gerissen und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Der sich heftig wehrenden Jugendlichen gelang es, sich zu befreien und so die vom Beschuldigten beabsichtigte Vergewaltigung zu vereiteln.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte gegen den Beschuldigten bereits im November 2019 und im Januar 2020 Anklagen u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben (siehe Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25. November 2019 und vom 17. Januar 2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Die nunmehr angeklagte Tat konnte durch weitere Spurenauswertungen von Staatsanwaltschaft und Polizei aufgeklärt werden. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen. Der Beschuldigte befindet sich in dem bereits im November 2019 angeklagten Verfahren weiterhin in Untersuchungshaft. Die derzeit laufende Hauptverhandlung wird fortgeführt.

Serie von Sexualstraftaten in Dresden: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage

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Serie von Sexualstraftaten in Dresden und Umgebung: Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage

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