Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Serben (28 und 51 Jahre) und einen 47-jährigen Bosnier Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den beiden serbischen Beschuldigten liegt u.a. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen und Computerbetrug in 20 Fällen zur Last.

Ihnen wird vorgeworfen, als Geschäftsführer einer Dresdner Baugesellschaft seit 1. Januar 2018 Arbeitnehmer beschäftigt und diese Beschäftigung in einer Vielzahl von Fällen nicht oder nicht in vollem Umfang an die zuständigen Einzugsstellen der Sozialversicherung gemeldet und die fälligen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und die Sozialkassenbeiträge nicht im geschuldeten Maße abgeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Hauptzollamts Dresden vom 15.09.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Dresden von einem angerichteten Gesamtschaden von ca. zwei Millionen Euro aus.

Dem 47-jährigen Bosnier liegt u.a. Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, den beiden serbischen Beschuldigten in vier Fällen Hilfe geleistet zu haben, u.a. indem er dazu beitrug, Schwarzlohnzahlungen in erheblichem Umfang zu verschleiern.

Die beiden serbischen Beschuldigten befinden sich seit 15.09.2020 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Das Verfahren gegen einen ursprünglich mitbeschuldigten 29-jährigen Tschechen wurde eingestellt, da diesem eine Tatbeteiligung im Ergebnis der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.

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