Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den 28-jährigen Beschuldigten sowie Durchsuchungsbeschlüsse für drei Wohnungen und zwei Garagen erlassen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 18.01.2021 realisiert.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel und auch Diebesgut sichergestellt, das aus verschiedenen Einbrüchen stammte. Der 28-jährige Beschuldigte wurde am 18.01.2021 vorläufig festgenommen und am 19.01.2021 dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Gegen den 41-jährigen Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft noch kein Haftbefehl beantragt, da gegen ihn derzeit kein dringender Tatverdacht besteht, sondern nur ein Anfangsverdacht.
Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass noch eine dritte derzeit unbekannte Person an der Brandstiftung beteiligt gewesen war.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wird auch geprüft werden, ob und inwieweit die Beschuldigten an bisher ungeklärten Diebstählen beteiligt gewesen sind. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.