Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 29-jährigen Tunesier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 24.06.2021 gegen 06:00 Uhr gemeinsam mit einer gesondert verfolgten 17-jährigen Begleiterin ohne gültigen Fahrausweis in die S-Bahn-Linie S1 der DB Regio AG eingestiegen zu sein, um mit dieser Richtung Dresden zu fahren.

Als der 34-jährige Zugbegleiter den Beschuldigten und seine Begleiterin kurz darauf zur Vorlage ihrer Fahrscheine aufforderte, wurde der Beschuldigte gegenüber dem Zugbegleiter bereits aggressiv. Nachdem der Beschuldigte und seine Begleiterin keine gültige Fahrkarte vorweisen konnten, forderte der Zugbegleiter die beiden zur Feststellung der Personalien auf, um die DB Regio AG in die Lage zu versetzen, dass ihr zustehende erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 Euro durchzusetzen.

Anders als die Begleiterin des Beschuldigten, die ihre Krankenversicherungskarte vorlegte und sich damit auswies, verweigerte der Beschuldigte jegliche Angaben zu seiner Person. Er soll vielmehr in der Folge aufgesprungen und den Zugbegleiter weggestoßen haben, um die Feststellung seiner Personalien zu verhindern. Zur Abwehr des Angriffs des Beschuldigten ergriff der Zugbegleiter sein ihm vom Arbeitgeber überlassenes Tierabwehrspray und sprühte dem Beschuldigten damit kurz ins Gesicht.

Der Beschuldigte soll sodann versucht haben, die S-Bahn, die gerade in den Bahnhof Niedersedlitz einfuhr, zu verlassen und begab sich deshalb mit seiner Begleiterin in das untere Stockwerk der S-Bahn Richtung Ausgang. Als der Zugbegleiter ihm dabei folgte, nahm der Beschuldigte sein eigenes mitgeführtes Reizstoffsprühgerät und versetzte dem Zugbegleiter damit einem Sprühstoß in das Gesicht, um so weiterhin die Feststellung der Personalien und die Durchsetzung des erhöhten Beförderungsentgelts zu verhindern.

Der Zugbegleiter gab die Verfolgung des Beschuldigten anschließend auf. Er erlitt durch den Angriff u. a. Schmerzen und Rötungen im Gesicht, am Hals sowie an den Ellenbogen und musste bis zum Mittag des Tages im Krankenhaus zur Behandlung verbleiben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.07.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 28.07.2021 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Haft.

Er ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Aktuell verbüßt der Beschuldigte Strafhaft in anderer Sache. Die Untersuchungshaft im hiesigen Verfahren ist als Überhaft notiert. Beim Amtsgericht Dresden sind noch weitere Anklagen gegen den Beschuldigten wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischen Diebstahls anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Verbindung dieser Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung beim Landgericht Dresden beantragt.

Der Beschuldigte hat den Tatvorwurf vor dem Ermittlungsrichter pauschal geleugnet und keine weitergehenden Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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