Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Russen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. versuchte gefährliche Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung in sieben Fällen, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln in drei Fällen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last.

Der Beschuldigte soll sich am 17.08.2021 gegen 14:00 Uhr in der Altmarktgalerie in Dresden ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufgehalten haben. Als ihn zwei Sicherheitsmitarbeiter zum Tragen einer solchen Maske aufforderten, soll der Beschuldigte in Richtung eines Sicherheitsmitarbeiters getreten und geschlagen haben, um ihn zu verletzen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da der Sicherheitsmitarbeiter dem Angriff ausweichen konnte.

Am 06.09.2021 gegen 10:30 Uhr soll der Beschuldigte in einer von ihm bewohnten Asylunterkunft in Radebeul ein Steuermodul der Fußbodenheizung aus der Wand gerissen und auf einen Mitbewohner geworfen haben, um diesen zu verletzen, nachdem dieser es abgelehnt hatte, dem Beschuldigten Zigaretten zu geben. Der Geschädigte wurde nur knapp verfehlt und erlitt keine Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 200 Euro.

Zwischen dem 05.08.2021 und dem 29.09.2021 soll der Beschuldigte in der von ihm bewohnten Asylunterkunft ohne erkennbaren Anlass in drei Fällen Brandmeldeanlagen zerstört, eine Toilettentür eingetreten, zwei Wasserhähne verbogen und mehrere Schränke aus dem ihm bewohnten Zimmer geworfen haben. Hierdurch entstanden in der Asylbewerberunterkunft Sachschäden in Höhe von insgesamt etwa 2000 Euro.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 05.10.2021 gegen 15:45 Uhr die Ausländerbehörde in Meißen trotz Aufforderung des Sicherheitsdienstes nicht verlassen zu haben. Dem Beschuldigten wurde durch herbeigerufene Polizeikräfte ein Platzverweis erteilt. Den Anordnungen der Polizeibeamten zur Durchsetzung des Platzverweises kam der Beschuldigte nicht nach. Vielmehr trat und schlug der Beschuldigte unvermittelt gegen die Polizeibeamten, ohne diese zu treffen. Dabei fiel auch die Brille eines Polizeibeamten zu Boden und ging zu Bruch, wodurch ein Sachschaden von etwa 450 Euro entstand.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 03.11.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Untersuchungshaft ist aktuell als Überhaft notiert, da der Beschuldigte derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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