Die Personenfahnder des Kommissariats 43 der Polizeidirektion Leipzig wurden im Januar 2022 durch die Staatsanwaltschaft Leipzig mit der Realisierung eines Vollstreckungshaftbefehls gegen einen verurteilten Sexualstraftäter beauftragt.

Der 36-jährige Mann (deutsch) wurde im November 2021 rechtskräftig wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung sowie dem Besitz und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Seine Haftstrafe trat der Verurteilte Anfang Januar 2022 nicht an, so dass die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Verurteilten einen Vollstreckungshaftbefehl erließ und diesen zur Fahndung und Festnahme ausschrieb.

Durch intensive Ermittlungen der Fahnder der Leipziger Kriminalpolizei ergaben sich Hinweise darauf, dass sich die gesuchte Person nach Portugal abgesetzt hat und dort unter Nutzung einer neuen Identität untergetaucht sein könnte. Ermittlungen ergaben, dass eine dem Verurteilten nahestehende Person diesen in Portugal besuchen möchte. Der Gesuchte wollte die Person dann vom Flughafen abholen. Im Zusammenwirken mit dem Landeskriminalamt Sachsen (Internationale Rechtshilfe), dem Bundeskriminalamt und den Behörden in Portugal wurde das weitere Vorgehen abgestimmt.

Am 1. Mai 2022 konnte der Gesuchte durch zivile Einsatzkräfte der portugiesischen Polizei am Flughafen Lissabon (Portugal) festgenommen werden. Am gestrigen Donnerstag (12. Mai 2022) wurde der Verurteilte durch Leipziger Polizeibeamte von Portugal nach Deutschland überführt, wo er jetzt seine Haftstrafe in einer JVA verbüßen muss.

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