Im Rahmen des nationalen „Aktionstages gegen islamistische Propaganda im Internet“ hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Zusammenarbeit mit dem Polizeilichen Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen und den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig zwei Wohnungen in Freital und jeweils eine Wohnung in Dresden, in Grimma und in Taucha durchsucht. Der bundesweite Aktionstag wird vom Bundeskriminalamt initiiert und koordiniert.
Den in Sachsen wohnenden Beschuldigten wird in den Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Dresden jeweils die mehrfache Verbreitung von Propagandamaterialien, sogenannten „Nashids“, der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ vorgeworfen. Hierbei handelt es sich um Loblieder, welche die Ideologie der terroristischen Vereinigung wiedergeben und deren Taten verherrlichen.
Bei den vier Beschuldigten handelt es sich um einen männlichen Jugendlichen (16, deutsch), eine weibliche Heranwachsende (20, russisch) und einen männlichen Heranwachsenden (19, russisch) sowie einen männlichen Erwachsenen (21, syrisch).
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten digitalen Asservate, dauern an.
Zum Hintergrund
Sachsen beteiligt sich an einem bundesweiten Aktionstag. Mit insgesamt über 100 polizeilichen Maßnahmen sind deutsche Strafverfolgungsbehörden heute in zwölf Bundesländern gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet vorgegangen. Unter anderem wurden über 50 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt und zahlreiche Beschuldigte vernommen.
Die Beschuldigten sind vor allem Jugendliche und Heranwachsende, die relevante Adressaten und Verbreiter islamistischer Propaganda im Internet sind. Zeitgleich fanden auch in Österreich und der Schweiz entsprechende Maßnahmen statt.
Weitere Informationen zum Aktionstag und zur Meldung islamistischer Propaganda sind der Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 13. November 2025 zu entnehmen.






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