Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 54-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung in mehreren Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2023 und 2024 ein zu den Tatzeiten neun bzw. zehnjähriges Mädchen in neun Fällen und in den Jahren 2013 bis 2018 ein zu den Tatzeiten drei bis achtjähriges Mädchen in fünf Fällen in seiner Wohnung in Heidenau sexuell missbraucht zu haben.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, in den Jahren 2022 bis 2024 eine zu den Tatzeiten 16 bis 18-jährige Jugendliche, die an einer geistigen Behinderung leidet, in 15 Fällen in seiner Wohnung oder in der Wohnung der Geschädigten in Heidenau vergewaltigt zu haben.

Die drei Mädchen stammten aus der Nachbarschaft des Beschuldigten. Der Beschuldigte soll die Geschädigten bei einigen seiner Handlungen mit einer narkotisierenden Flüssigkeit sediert und dadurch teilweise in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder des Todes gebracht haben.

Der Beschuldigte wurde am 13. Februar 2025 aufgrund eines in diesem Verfahren bestehenden Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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