So lange dauert es zuweilen vor sächsischen Gerichten, wenn es um Umweltschutzbelange geht: 2021 reichte der NABU Sachsen Klage ein gegen den einfach vom Landratsamt Meißen genehmigten Wegebau im Schutzgebiet Röderaue. Fünf Jahre später bekam der NABU Sachsen nun die gerichtliche Bestätigung: Der Wegebau hätte dort im FFH-Gebiet gar nicht stattfinden dürfen.

Der NABU Sachsen hat vor dem Verwaltungsgericht Dresden damit einen wichtigen Erfolg für den Schutz europäischer Naturschutzgebiete erzielt.

In dem Verfahren gegen das Landratsamt Meißen stellte das Gericht fest, dass sowohl die Verlegung eines Breitbandkabels als auch der anschließende Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ rechtswidrig waren.

Der Landkreis Meißen hatte im Jahr 2018 die Kabelverlegung durch das geschützte Gebiet genehmigt. Im Anschluss wurde der Waldweg ausgebaut, ohne eine erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung oder eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. Ein mehrjähriges gerichtliches Verfahren brachte keine Einigung im Sinne der Natur, obwohl dem Landkreis Meißen verschiedene Wege für Kompensationsmaßnahmen im Rahmen einer gütlichen Einigung aufgezeigt wurden. Das Gericht bestätigte jetzt, dass beide Maßnahmen rechtswidrig waren.

Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen, erklärt zu diesem Vorgang: „Es ist bedauerlich, dass der Landkreis einen Vergleich abgelehnt hat und stattdessen erhebliche Verfahrenskosten entstanden sind, die besser in Renaturierungsprojekte oder den praktischen Artenschutz geflossen wären. Das Urteil zeigt jedoch, wie unverzichtbar die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns durch Umweltverbände ist.“

Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Klagerechts für Natur- und Umweltschutzverbände. Ohne dieses Instrument wäre die Durchsetzung bestehender EU-, Bundes- und Landesgesetze in der Praxis erheblich geschwächt. Umweltverbände übernehmen keine Verhinderungs-, sondern eine notwendige Kontrollfunktion im Interesse von Natur, Rechtstaatlichkeit und Allgemeinheit.

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