Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 56-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung erhoben.

Am 21. November 2024 fand auf dem Rathausplatz in der Nähe des Dr.-Külz-Rings in Dresden eine Versammlung statt, in deren Rahmen vier Versammlungsteilnehmer auf zwei Fahnenmasten kletterten, um ein Banner aufzuspannen. Nachdem diese vier Versammlungsteilnehmer heruntergeklettert waren, wurden sie von Polizeibeamten in eine polizeiliche Maßnahme genommen und zum nahegelegenen Parkplatz geführt. Dies versuchten andere Versammlungsteilnehmer – unter anderem der Beschuldigte – zu verhindern.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, der Aufforderung eines Polizeibeamten, zur Seite zu gehen, nicht nachgekommen zu sein und dem Polizeibeamten einen Schlag mit der Hand in das Gesicht versetzt zu haben, wodurch der Polizeibeamte eine Schädelprellung erlitt. Als anschließend die Identität des Beschuldigten festgestellt werden sollte, soll sich der Beschuldigte heftig gewehrt und den Polizeibeamten durch dessen Handschuh kräftig in den linken Zeigefinger gebissen haben, wodurch dieser eine tiefe Bisswunde erlitt.

Der geschädigte Polizeibeamte war in der Folge mehrere Wochen dienstunfähig.

Der Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt

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