Die Polizei konnte in der Nacht vom 4. Februar 2026 zum 5. Februar 2026 einen 28-jährigen Mann nach mehreren zuvor begangenen erheblichen Straftaten vorläufig festnehmen. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 6. Februar 2026 in Untersuchungshaft.

Dem Beschuldigten (syrisch) wird zur Last gelegt, am 29. Januar 2026 unter Vorhalten eines Stichwerkzeuges einen niedrigen Bargeldbetrag aus einem Imbiss in der Riesaer Straße erbeutet und im Anschluss daran die im Imbiss anwesende Person in das Gesicht geschlagen zu haben. Am 1. Februar 2026 soll der Beschuldigte in den späten Abendstunden an einer Straßenbahnhaltestelle im Bereich des Torgauer Platzes einer dort wartenden Frau deren Mobiltelefon entrissen, der Frau ins Gesicht geschlagen und sodann das Mobiltelefon zerstört haben.

Am späten Abend des 4. Februar 2026 schlug der Beschuldigte kurz vor Mitternacht schließlich unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund einer Passantin im Bereich der Köhlerstraße in Leipzig mit der Faust in das Gesicht. Einen weiteren Passanten, der den Beschuldigten deshalb ansprach, soll der Beschuldigte ebenfalls angegriffen, mit den Fäusten gegen den Kopf und Oberkörper geschlagen und, nachdem dieser zu Boden gegangen war, mit den Füßen gegen den Körper getreten haben.

Hinzugerufene Polizeibeamte konnten den Beschuldigten schließlich am 5. Februar 2026 gegen 03.00 Uhr im Bereich der Lilienstraße feststellen und trotz erheblicher Gegenwehr vorläufig festnehmen. Alle durch den Beschuldigten angegriffenen Personen erlitten zum Teil nicht unerhebliche Schmerzen.

Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig mit Gewalt und Vermögensdelikten sowie mit Betäubungsmittelstraftaten in Erscheinung getreten. Er war erst im September 2025 nach Verbüßung einer zweijährigen Freiheitsstrafe aus der Strafhaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen den Beschuldigten den Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren Raubes und der Körperverletzung sowie der Nötigung und Sachbeschädigung sowie der Körperverletzung in zwei weiteren Fällen beantragt.

Der Haftbefehl wurde durch die zuständige Bereitschaftsrichterin bei dem Amtsgericht Leipzig am 6. Februar 2026 antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Aufgrund der bisherigen Vorstrafen des Beschuldigten und der Gesamtumstände der dem Beschuldigten nunmehr zur Last gelegten erheblichen neuen Straftaten wird durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen auch eine Prüfung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten erfolgen.

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