Von Carl Jesche: Ist es wirklich ein Sieg der Vernunft, wenn künftig nur Batterielampen mit Ladestandsanzeige der StVZO entsprechen? Oder ist es nicht vielmehr ein Sieg der Hersteller von teuren Fahrradleuchten, und die Bürokratie bleibt dieselbe? Und wie viele der genannten sieben Millionen haben wirklich die Lampe am Rad, die der neuen Norm entspricht?

Die ganze Novelle ist eine Augenwischerei. Sie zu loben heißt bekennen, dass man selbst nicht Fahrrad fährt, erst recht nicht mit einer gängigen und preiswerten Beleuchtung.

Nachtrag am 8. Juli 2013: Ich muss mich korrigieren. Im verabschiedeten Entwurf ist von der Öffentlichkeit und vor allem von mir unbemerkt auf wundersame Weise oder kraft wundersamer Weisheit der kritisierte Passus verschwunden, dass nur Leuchten mit Ladestandsanzeige künftig legal seien sollen. Das ist gut so, dann ist es wirklich ein SIeg der Vernunft.

Zum Melder vom 05.07.2013:
www.l-iz.de/Melder/Melder/2013/07/Legalisierung-von-Stecklichtern-an-Fahrraedern-49580.html

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