Auch im kommenden Jahr fördert und unterstützt die Stadt Leipzig die Entwicklung des organisierten Sports in Leipzig. Jedoch sind die Zuschüsse für Sportvereine sowie die Nutzungszeiten in bzw. auf kommunalen Sportstätten an termin- und formgerechte Anträge gebunden. Für die Sport- und Investitionsförderung im Jahr 2017 durch die Stadt Leipzig endet die Antragsfrist am 30. September.

Antragsunterlagen Sportförderung und Investitionsförderung (Bauförderung) 2017
Der 30. September 2016 ist der letzte zulässige Abgabetermin für die Antragsunterlagen zur Förderung für das Jahr 2017. Hierbei zählt der Posteingang bei der Stadt Leipzig, dies schließt eine fristgemäße persönliche Abgabe im Amt für Sport oder im Frist-Briefkasten der Stadt am Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, ein. Einzige Ausnahme: Für eine Investitionsförderung können Kleinstanträge mit einer städtischen Antragssumme von maximal 3.000 Euro und einem Gesamtwertumfang von maximal 10.000 Euro auch unterjährig gestellt werden. Formulare gibt es auf www.leipzig.de/formulare.

Abrechnungsunterlagen zur finanziellen Sportförderung und zur Investitionsförderung 2016

Der 28. Februar 2017 ist der letztmögliche Termin zur Abgabe der Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 sowie für den Haushaltsplan 2017. Bis zum 31. März 2017 müssen die Verwendungsnachweise zur Kinder- und Jugendarbeit und für die Übungsleiterbezuschussung des Jahres 2016 eingereicht werden. Spätestens vier Wochen nach den jeweiligen Wettkämpfen die Fahrtkostenabrechnungen. Weitere Termine stehen auf der zweiten Seite der jeweiligen Zuwendungsbescheide.

Städtische Beteiligung an Kosten zur Unterhaltung gepachteter kommunaler Sportstätten 2016

Bis zum 30. Juni 2017 müssen die Einnahmen- und Ausgabenabrechnungen 2016 sowie der Nachweis zur Auslastung der Pachtsportanlage 2016 beim Amt für Sport vorliegen.

Nutzung kommunaler Sportstätten

Ein neuer Antrag auf periodische Nutzungszeiten ist spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen. Ein Antrag auf terminliche Nutzung muss spätestens vier Wochen vor der Nutzung eingereicht werden (siehe www.leipzig.de/formulare). Für die Schulferien sind keine gesonderten Sporthallenzeiten zu beantragen, die periodische Nutzung durch die Vereine erfolgt somit ganzjährig. Sollte eine Nutzung während der Ferien nicht gewünscht sein, so ist dies spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn dem Amt für Sport mitzuteilen. Die der kommunalen Sporthallen während der Weihnachtsferien (23. Dezember bis 1. Januar 2017) ist grundsätzlich nicht möglich.

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