Der Sächsische Fußball-Verband hat den nachträglich eingereichten Antrag auf Werbegenehmigung des SV Bautzen für den Trikotsponsor „NRDLND O-Lausitzer-Store“ abgelehnt. Zur Begründung: In der Satzung des SFV ist im § 5 festgelegt: „Der SFV ist parteipolitisch, weltanschaulich neutral. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.“ In den Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit/Ausgestaltung der Spielkleidung in § 3 ist geregelt: Ziff. 1 „Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen.“, Ziff. 4: „Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen wird nicht gestattet.“

Mit dem Tragen der Werbeaufschrift „NRDLND O-Lausitzer-Store“ soll der Bekanntheitsgrad des Ladengeschäfts in Wilthen gesteigert und potenzielle Käufer animiert werden, dieses Geschäft aufzusuchen. Nach dem frei zugänglichen Onlineauftritt des Unternehmens werden dort Kleidungstücke angeboten und verkauft, die als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen und neonazistischen Szene gelten (u.a. TS-Thor Steinar). Das Tragen derartiger Kleidung und die Werbung hierfür widerspricht den Satzungen, der Moral und der Wertevorstellung des deutschen Fußballs und seiner Vereine und ist daher u. a. in den sächsischen Fußballstadien, dem Deutschen Bundestag und dem Sächsischen Landtag verboten.

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