Das sächsische Kultusministerium und Vertreter der freien Schulen haben heute über Konsequenzen für die Finanzierung freier Schulen nach dem Verfassungsgerichtsurteil beraten. Demnach sollen die Schulen in freier Trägerschaft über eine Förderrichtlinie kurzfristig zusätzliches Geld erhalten.

Dazu erklärt Norbert Bläsner, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Wir brauchen dringend eine Übergangsregelung, denn die freien Schulen benötigen kurzfristig mehr Geld, um ihre Kosten angemessen finanzieren zu können. Auch wenn uns das Verfassungsgericht bis Ende 2015 Zeit für eine Neuregelung einräumt, ist es richtig, die Vielfalt unserer Schullandschaft bereits jetzt mit diesen zusätzlichen Mitteln zu sichern – das hatten wir als FDP zuletzt bereits mehrfach gefordert.

Über die Förderrichtlinie müssen die freien Schulen unter anderem einen Ausgleich erhalten für den weggefallenen Schulgeldersatz für einkommensschwache Schüler sowie für die bisher zu wenig berücksichtigten Sachkosten, deshalb rechne ich mit einem zweistelligen Millionenbetrag.

Entscheidend ist, dass wir Geld in angemessener Höhe und ohne große bürokratische Hürden auszahlen. Wenn dafür eine Förderrichtlinie ausreicht, ist dies ein gangbarer Weg. In der nächsten Legislatur müssen wir dann aber die Finanzierung freier Schulen in Sachsen grundlegend im Gesetz überarbeiten. Dann wird es auch darum gehen, die Differenzierung bei der Höhe der Zuschüsse nach Zügigkeit und Mindestschülerzahlen aufzuheben und alle Schulen in freier Trägerschaft gleichermaßen zu finanzieren.”

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