Während der Gegendemonstrationen gegen den Chemnitzer Pegida-Ableger Cegida kam es am Montag zum Übergriff eines Bereitschaftspolizisten auf einen Gegendemonstranten. Wie die Chemnitzer Polizei bekanntgab, wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt eingeleitet. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Enrico Stange: Übergriffe der Polizei auf Demonstrierende und in Gewahrsam Genommene sind nicht hinnehmbar.

Deshalb begrüße ich, dass die Chemnitzer Polizeidirektion Ermittlungen eingeleitet hat, und kann dem Chemnitzer Polizeipräsidenten zustimmen, dass, sollte sich der Verdacht auf Körperverletzung im Amt bestätigen, dies mit aller Konsequenz verfolgt werden muss. Wie in einem im Internet veröffentlichten Video zu erkennen ist, wird ein junger Gegendemonstrant gegen den ,Abendspaziergang’ des Chemnitzer Pegida-Ablegers Cegida am 23. Februar 2015 von einem Polizeibeamten der Sächsischen Bereitschaftspolizei während des Abführens ohne ersichtlichen Grund in die Magengrube geschlagen, so dass er in sich zusammensackte.

Nach der Mitteilung der Chemnitzer Polizeidirektion werden die Ermittlungen dadurch erschwert, dass der Polizeibeamte bislang nicht identifiziert werden konnte. Das verwundert, da in dem veröffentlichten Video die für die Bereitschaftspolizei übliche Kennzeichnung auf dem Rücken der Schutzkleidung deutlich zu erkennen ist. Damit wird die Notwendigkeit der seit Jahren durch Die Linke geforderten individuellen Kennzeichnung für alle Polizisten unterstrichen, weil offenbar die bisherige Kennzeichnungspraxis selbst der Polizei bei der Identifizierung der eigenen Beamtinnen und Beamten Probleme bereitet. Eine individuelle Kennzeichnung kann nicht nur dazu beitragen, wie im aktuellen Fall eine schnelle Aufklärung zu ermöglichen, sondern wirkt auch disziplinierend auf die Handlungen der beteiligten Polizistinnen und Polizisten.

Neben der Schwierigkeit, einen Polizisten zu identifizieren, fällt auf, dass kaum ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt zu einem Gerichtsverfahren oder gar einer Verurteilung führt. Wie die Zahlen aus der von mir gestellten Kleinen Anfrage zu Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Sachsen (Drs. 6/546) zeigen, wurden seit 2009 bei 1.155 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt lediglich in 10 Fällen Anklage erhoben, in nur fünf Fällen erfolgte eine Verurteilung. Zwei Fälle aus dem Jahr 2014 sind noch unerledigt.

Das Statement der Chemnitzer Polizei: http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2015_34660.htm
Das Video im Internet: https://www.youtube.com/watch?v=ZCSMgiEyYDY
Die Kleine Anfrage: www.enrico-stange.de/fileadmin/download/parlament/anfragen/6_Drs_546_202_1_1_.pdf

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