Angesichts der andauernden Kritik am Mindestlohn durch einige Verbände, wie etwa der Dehoga, erklärt die Sprecherin der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe: "Der Mindestlohn ist eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte. Er hilft Millionen Arbeitnehmer/-innen und den zahlreichen ehrlichen Unternehmen, die schon bisher gute Löhne gezahlt haben. Der Mindestlohn muss allerdings auch kontrollierbar sein.

Im Mindestlohngesetz und den begleitenden Verordnungen sind deshalb sehr maßvolle Aufzeichnungspflichten festgeschrieben. Sie betreffen lediglich gewerbliche Minijobs und die Branchen, in denen Schwarzarbeit sehr verbreitet ist. Zu diesen gehört auch das Gaststättengewerbe. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der Arbeit. Das überfordert wirklich niemanden. Wer hier von einem Bürokratiemonster spricht, muss sich kritische Nachfragen gefallen lassen. Immerhin wollen wir so einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Mindestens so wichtig wie die Arbeitszeitaufzeichnung ist, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gemeldet werden. Es ist absolut inakzeptabel, dass Menschen, die hart arbeiten, um ihren Lohn betrogen werden. Ich möchte deshalb dazu ermutigen, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder bei Umgehungsversuchen an die zuständigen Stellen zu wenden. Das ist auch anonym möglich.  Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (www.zoll.de). Aber auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Hotline (030-60280028) eingerichtet, die Fragen beantwortet und anonym Hinweise entgegennimmt.

Zur Kritik an der Generalunternehmerhaftung ist zu sagen, dass die Regelung im Mindestlohngesetz eins zu eins die Regelung aus dem Entsendegesetz ist, die sich als praktikabel erwiesen hat. Ein Unternehmer haftet für die Zahlung des Mindestlohnes, wenn er Aufträge an Sub-, Subsub-, oder Subsubsubunternehmer weitergibt. Das ist sinnvoll und beugt Lohndrückerei vor. Nicht betroffen sind externe Aufträge, etwa wenn ein Unternehmen ein Catering für eine Betriebsfeier einkauft.

Sowohl bei den Aufzeichnungspflichten als auch in diesem Fall würde ich mir von den Unternehmensverbänden und Kammern wünschen, dass sie ihre Mitgliedsunternehmen beraten und die Unsicherheiten beseitigen, anstatt weiter gegen das Mindestlohngesetz zu kämpfen.”

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