"Das Flussgebiet Elbe ist eine wertvolle Natur- und Kulturlandschaft. Die Koalitionspartner stehen für eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe, die mit dem Naturhaushalt im Einklang steht. Der Ausbau der Elbe steht diesem Ziel entgegen und wird daher von den Koalitionspartnern ebenso abgelehnt wie eine weitere Vertiefung und der Bau neuer Staustufen. Dabei ist hinzunehmen, dass eine ganzjährige Schiffbarkeit nicht gewährleistet ist." So ist es zu lesen im Koalitionsvertrag nach der Landtagswahl im Freistaat Sachsen zwischen CDU und SPD vom 10. November 2014.

“Zumindest die CDU scheint dies momentan vergessen zu haben”, so Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. In einer Presseerklärung spricht die CDU nunmehr von einer “Wiederherstellung” einer entsprechenden Fahrrinnentiefe mit dem Ziel, die Schiffbarkeit auf der Elbe zu gewährleisten. Dies widerspricht nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern auch den vielfältigen Bemühungen von Naturschutzverbänden, den sächsischen Elbraum zu einer weitgehend intakten Flusslandschaft zu entwickeln.

So stehen für den naturnahen Hochwasserschutz Mittel aus der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung. Die Elbe verläuft zudem fast ausschließlich in europäischen Naturschutzgebieten und der Freistaat ist gehalten, die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – guter Zustand für Oberflächengewässer und Grundwasser sowie Verhinderung der Verschlechterung des Zustandes mittels geeigneter Maßnahmen – umzusetzen.

In Kürze wird hier der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland das Urteil sprechen. Hier geht es um eine Klage gegen den geplanten Ausbau der Weser. “Es ist höchste Zeit, auch an der Elbe zurück zu rudern”, so Heinitz abschließend.

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