Ab Januar 2016 wird der Freistaat Sachsen minderjährige Kinder und Jugendliche aufnehmen, die ohne Begleitung von Eltern nach Deutschland eingereist sind. Die Bundesregierung hatte im Juli 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die notwendigen Weichenstellungen für die Unterbringung in Sachsen beschlossen.

“Die Aufnahme und Integration dieser Jugendlichen ist eine Herausforderung, die wir gemeinsam meistern werden. Viele der jungen Flüchtlinge sind integrations- und lernwillig. Das sehe ich auch als Chance für unsere Gesellschaft”, erklärte Sozialministerin Barbara Klepsch in der Kabinettspressekonferenz.

Der Freistaat Sachsen wird im nächsten Jahr rund 1.500 minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, die allein nach Deutschland eingereist sind. Zuständig für deren Unterbringung und Betreuung sind die örtlichen Jugendämter.

Damit verbunden sind notwendige Investitionen von 60 Millionen Euro, um entsprechende Unterbringungsplätze in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu schaffen. Die Kommunen erhalten eine Vollkostenfinanzierung und werden auch bei Mehraufwendungen für Personal unterstützt.

“Wir helfen den Kommunen bei dieser Aufgabe. Das Geld steht bereit, bereits ab Herbst kann und muss mit ersten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen begonnen werden. Verzögerungen können wir uns nicht leisten”, so Sozialministerin Klepsch.

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Die Kommunen erhalten eine Vollkostenfinanzierung und werden auch bei Mehraufwendungen für Personal unterstützt.

Und woher soll dieses Personal kommen, wo doch die Jugendämter bereits jetzt Probleme haben für ihre Aufgaben geeignetes Personal zu finden?

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