Die Linksfraktion bekräftigt ihre Ablehnung der geplanten Wiedereinführung der Wachpolizei in Sachsen. Dazu erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: Wachpolizisten sind keine Beamten, aufgrund des geringen Ausbildungsstandes werden sie vermutlich mit einer E6-E8 eingestellt werden und sollen für dieses Billigsalär den Kopf hinhalten: Wenn nach 2001 die Wachpolizisten vor allem z. B. vor dem Bundesverwaltungsgericht oder vor Ministerien darauf achten sollten, ob verdächtige Personen oder Personen mit verdächtigen Gegenständen gefährlich werden könnten, so sollen sie heute vor Asylunterkünften eingesetzt werden.

Und dies bei Zuspitzung der Lage und einem höheren Aggressionspotenzial. Das ist unangemessen und unverantwortlich gegenüber diesen angestellt Beschäftigten.

Unser Ansatz zur kurzfristigen Lösung des akuten Personalproblems aufgrund des nach wie vor nicht gestoppten Stellen- und Personalabbaus sieht wie folgt aus:

1. Weil die Polizei tatsächlich einen jährlich erweiterten Einstellungskorridor von 400 auf 600 Anwärtern braucht, wäre es sinnvoll, 200 Anwärter mehr bereits aus dem Bewerberpool 2015 einzustellen. Dort haben deutlich mehr Bewerber die Einstellungskriterien erfüllt und das Verfahren erfolgreich durchlaufen, als eingestellt wurden. Auch für die Wachpolizei müssen die Ausbildungskapazitäten an den Polizeifachschulen geschaffen werden, deshalb kann man diese dauerhaft beibehalten.

2. Weil die Polizei nicht auf den Einstieg der Anwärter, die jetzt oder im kommenden Jahr in die Ausbildung kommen, in den Polizeivollzugsdienst ab 2018 bzw. 2019 warten kann, muss die regulär vorgesehene Praktikumszeit während der Ausbildung deutlich ausgeweitet und gegebenenfalls auch adäquat zum dualen Ausbildungssystem des Handwerks gestaltet werden, um diese Beamten im Vorbereitungsdienst in die Reviere und die Bereitschaftspolizei zu bringen.

3. Weil die vorgesehenen Wachpolizisten hoheitliche Aufgaben übernehmen sollen, wohl auch bis hin zum unmittelbaren körperlichen Zwang und zum Schusswaffengebrauch, ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis in Vorbereitung/auf Widerruf (also Ausbildung) geboten und bietet neben der Perspektive auch die entsprechende juristische, monetäre und soziale Absicherung, die erforderlich ist.

4. Für Verwaltungsaufgaben und nicht direkt im Polizeivollzugsdienst erforderliche Tätigkeiten sollten mehr Tarifbeschäftigte am Arbeitsmarkt eingeworben werden.

5. Darüber hinaus sollte Sachsen die Blockade gegen die Übernahme von Polizeibeamten aus anderen Bundesländern, die in den sächsischen Polizeidienst wechseln wollen, aufgeben und den Stellenabbau umgehend stoppen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar