An Stelle der gefällten Bäume werden standortgerechte Laubbäume in den Grünstreifen zwischen den Stellflächen gepflanzt. Geeignet sind insbesondere einheimische Baumarten mit geringem Kronendurchmesser und einem dem Parkplatz angepassten ausreichend hohem Kronenansatz.
Die Fällungen werden auf das unumgängliche Maß beschränkt. Die bereits vorgenommene artenschutzfachliche Prüfung ergab, dass sich in den Bäumen keine Nester oder Höhlen befinden.