Zum Freispruch des Landgerichts Chemnitz für einen Polizisten, der einem Schüler in den Bauch geschlagen hat, erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Wenn ein Schlag in die Magengrube damit gerechtfertigt wird, das sei nun mal die von der Polizei für solche Situationen eingeübte „Schocktechnik“, dann verabschiedet sich die sächsische Sicherheitspolitik von essenziellen Grundsätzen des Rechtsstaates, zu denen das Deeskalationsprinzip im Versammlungsgeschehen gehört.

Für mich steht nach erster gründlicher Auswertung der bisher vorliegenden Informationen über die Vorgeschichte und diese Gerichtsverhandlung fest, dass es ganz unabhängig von der konkreten Beweiserhebung, in die sich Politik nicht einzumischen hat, hier Handlungsbedarf für den Landtag gibt. Denn der Richter beruft sich ja darauf, dass sich der Polizist in Übereinstimmung mit dem befunden habe, was ihm als ordnungsgemäß beigebracht worden ist. Diese Form der „Bearbeitung“ eines nicht aggressiven, nicht flüchtenden Demonstranten kann in einem demokratischen Rechtsstaat kein ordnungsgemäßes polizeiliches Handeln sein. Wer solches Verhalten gutheißt, ist nicht mehr weit davon entfernt, in anderem Zusammenhang – z.B. der Erlangung von Aussagen – Methoden zu legitimieren, die schlichtweg als Folter zu bezeichnen sind.

Wir werden daher den Innenminister in geeigneter Weise parlamentarisch dazu auffordern, hier als oberster Dienstherr der sächsischen Polizei für Abhilfe zu sorgen. Was in Chemnitz passiert ist – zunächst auf der Straße, dann im Gerichtssaal – ist nicht nur für den betroffenen Jugendlichen, sondern viele andere junge Menschen eine erschütternde Lehrstunde darüber, wie demokratische, zivilgesellschaftliche Kultur in Sachsen nicht funktioniert.

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